Urheberrecht im Internet - Bearbeitungen
IT-Blawg | 8. März 2006 — Die Frage nach der Zulässigkeit und Schutzrechtsfähigkeit von Bearbeitungen eines Werkes richtet sich nach §§ 2, 23 UrhG. § 3…
Die USA woll(t)en den Urheberrechtsschutz verstärken und hierfür zwei neue Gesetze auf den Weg bringen, den Stop Online Piracy Act (SOPA) sowie den Protect Intellectual Property Act (PIPA). Dazu wurde auch noch Kim Schmitz (füge ungefähr noch 30 Alias-Namen ein), unser Star für Baku, äh, nein, wegen seiner mega-uploadigen Tätigkeit, verhaftet.
Ein Skandal! – Meint jedenfalls die Piratenpartei, die auf eine große Verschwörung der Verwerterindustrie (aka „Contentmafia“) in Ihrer Pressemitteilung rekuriert. Und deren Personal noch viel hanebüchenere Vergleiche erbringt: So vergleicht Andi Popp auf seinem Blog mit seinem Beitrag „Als sie die Gauner holten habe ich nicht protestiert….“ und den dazugehörigen Kommentaren mehr oder minder direkt die derzeitige Rechtslage mit der im Dritten Reich – und die war ja bekanntermaßen nicht rechtmäßig trotz Gültigkeit des Rechts. Uff. Da lobt @saschalobo auf Twitter wohl doch zurecht den „Preis für den allerdämlichsten Nazi-Vergleich“ aus. Nun ja, Andi Popp ist auch der Meinung, dass „geistiges Eigentum“ der wohl mit Abstand größte Schwindel des Prä-Informationszeitalters ist. (Ich frage mich an dieser Stelle, ob es nicht Post-Informationszeitalter heißen müsste, aber gut, darum geht es hier ja nicht…)
Und da insbesondere hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen, gleich ob es um Bilder, Filme, Texte oder sonstige Werke geht, immer wieder diese zum Teil haarsträubenden Diskussionen gibt, die allenfalls mit ein wenig Halbwissen auf der einen oder anderen Seite gewürzt sind, will ich mich mit diesem Artikel um ein paar – hoffentlich ! – aufklärende Worte zum Urheberrecht bemühen. Während des Schreibens stellte ich fest, dass ein Artikel zu diesem Thema ein wenig sehr lang werden würde, so dass es nun in Teil 1 zunächst einmal um das Wesen des Urheberrechts und (vermeintliche) Ausnahmen wie das Zitat, „neue Werke“, CC-Lizenzen und freie Verfügbarkeiten im Internet gehen soll. Abschließend wird dann zur Frage Stellung genommen, ob eine freie Nutzung im Internet tatsächlich das gelobte Land und eine sinnvolle Alternative zur derzeitigen Rechtslage sein soll.
Vorneweg aber zu den amerikanischen Gesetzesentwürfen SOPA und PIPA in der gebotenen Kürze. Schließlich handelt es sich a) um U.S. amerikanische Bills, sprich b) also um Entwürfe, von denen c) jedenfalls SOPA auf Eis liegt und d) wir alle wissen, dass ein Entwurf noch lange kein Gesetz ist. Bei dem jetzigen Stand ist das eine oder andere allerdings tatsächlich mit erheblicher Skepsis zu betrachten. Und wer mag kann die Original-Entwürfe hier hier und hier nachlesen und das amerikanische Recht gerne weiter kommentieren oder sich einen ersten Überblick über die Problemfelder bei SPON „Fünf Gründe für den Netzstreik“ verschaffen. Zum Fall MegaUpload und Kimble gibt es übrigens einen kurzen und verständlichen Überblick beim Telemedicus.
Doch nun zum eigentlichen Thema:
<…» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Januar 2012 auf http://socialmediarecht.wordpress.com.
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