Was ist eigentlich die "Lebensakte"? Wie wird tenoriert/beantragt?

Die Lebensakte wird oft nahezu mystifiziert. Also, worum geht es? In OWi-Sachen ist regelmäßig zu prüfen, ob die Eichung eines Messgerätes (die in der Regel durch einen Eichschein nachgewiesen ist) zur Zeit der Messung noch gültig war. Eingriffe/Reparaturen können die Eichung erlöschen lassen. Alle Beteiligten müssen daher prüfen, ob zwischenzeitlich derartige Eingriffe stattgefunden haben. Am einfachsten geht das mittels der Lebensakte (so sie existiert). Bereits die Existenz ist häufig umstritten. Ist eine derartige Akte nicht vorhanden, so kann sie natürlich auch nicht beigezogen werden. Manchmal werden aber auch Akten geführt, die in den Behörden nicht als "Lebensakten" bezeichnet werden. Hier hilft es weiter, die Definition zu kennen:

Lebensakte = Wartungs-/Reparatur/Eichunterlagen des Messgerätes

LG Lüneburg, Beschl. v. 19.07.2011 - 26 Qs 190/11

Im Falle eines erfolgreichen Antrags auf gerichtliche entscheidung des Verteidigers müsste sodann z.B. so tenoriert werden:

Dem Betroffenen ist über seinen Verteidiger Akteneinsicht bei der zuständigen Gemeinde Biebergemünd in folgende Unterlagen zu gewähren:

o Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes…

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Themen: Gelnhausen , Vitronic , Lebensakte
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 3. Februar 2012 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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Und es gibt sie doch – die Lebensakte, jedenfalls so etwas Ähnliches

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