Was bringt das neue Telemediengesetz (TMG)? Teil4:Telemediendatenschutz
am 21.02.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Zum 1.3.2007 wird (höchstwahrscheinlich) das Telemediengesetz (TMG) in Kraft treten. Welche Neuerungen bringt dieses Gesetz mit sich, das letztendlich alle diejenigen betrifft, die in irgendeiner Weise etwas über das Internet veröffentlichen?
Kurz gesagt: Inhaltlich wenig neues. Das TMG vereinigt die Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV). Ferner werden auch die Datenschutzvorschriften für Teledienste im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und des MDStV weitgehend wortgleich in das TMG übernommen.
Die Datenschutz-Vorschriften des TDDSG und des MDStV wurden weitgehend unverändert übernommen mit einer gravierenden Ausnahme.
Neben der schon bisher bestehenden Befugnis zur Auskunftserteilung des Telediensteanbieters (in der Regel der Provider) hinsichtlich der Bestands- und Nutzungsdaten seiner Kunden für Strafverfolgungszwecke wurde nunmehr diese Befugnis gegenüber den Verfassungschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes oder „zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ erweitert. In der Praxis bedeutet dies, daß sich der Internet-Provider in oben genannten Fällen nicht mehr auf Datenschutzbestimmungen berufen kann, wenn eine oben genannte Stelle über die IP-Adresse die Identität des Kunden ermitteln möchte. Ob auch das Bundeskriminalamt im Rahmen der Terrorismusbekämpfung in diesen Katalog eingereiht wird, soll im Rahmen der Änderung des BKA-Gesetzes geklärt werden.
Die Auskunftsrechte „zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ werden zur Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (sog. Enforcement-Richtlinie) eingeführt. Die Auskunftsansprüche der Enforcement-Richtlinie sollen mit dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums umgesetzt werden, welches als Referentenentwurf der Bundesregierung bereits vorliegt.
In der Rechtsprechung war es bisher umstritten, ob im Bereich der Verfolgung …
Referentenentwurf für das Telemediengesetz (TMG) ist veröffentlcht
IT-Blawg / Ziel des Gesetzentwurfs ist die Vereinheitlichung bestimmter rechtlicher Anforderungen für Tele- und Mediendienste in einem Telemediengesetz (TMG) des Bundes. Dabei handelt es sich im wesentlichen um die wirtschaftlich orientierten Regelungen zur …
Referentenentwurf des TMG (Telemediengesetz) veröffentlicht
Vertretbar Weblawg / (via IT-Blawg) Im Internet steht der Referentenentwurf des TMG (Telemediengesetz) zum Download .pdf) nebst Begründung zum Download bereit. Mit dem TMG sollen die bisher im TDG, TDDSG und MDStV verstreuten Regelungen zu Telediensten und Mediendienste…
TMG-Referentenentwurf
Jurabilis / Den RefE des geplanten Telemediengesetz (PDF) (Teil des EIGVG) bietet wohl aus haftungsrechtlicher Sicht weniger (gar keine) Überraschungen als aus datenschutzrechtlicher Sicht.…
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ADVERSARIO / Fast unbemerkt im der aktuellen politischen Diskussion macht sich ein neues Gesetz auf, den bundesdeutschen Internetmarkt weiter zu regulieren. Viel Neues ist dem Entwurf nicht zu entnehmen und dennoch wird das neue Telemediengesetz eine alte un…
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Spam-Blog.com / Das zukünftige Telemediengesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung zugleich einen verbesserten Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung schaffen und damit zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen. Zugleich erhielten …
Bußgeld € 50.000,–
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Gesetzgebung : Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums tritt am 01.09.2008 in Kraft - Deckelung des Erstattungsanspruchs für Abmahnkosten auf 100,00 EUR, Drittauskunftsansprüche u.v.m.
MEDIEN INTERNET und RECHT / Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, . Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums - Durchsetzungsgesetz - wird gem. Art 10 des Artikel-Gesetzes zum 01.09.2008 in Kraft…
