Was bringt das neue Telemediengesetz (TMG)? Teil3:Sanktionierung von Spam-E-Mails
am 21.02.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Zum 1.3.2007 wird (höchstwahrscheinlich) das Telemediengesetz (TMG) in Kraft treten. Welche Neuerungen bringt dieses Gesetz mit sich, das letztendlich alle diejenigen betrifft, die in irgendeiner Weise etwas über das Internet veröffentlichen?
Kurz gesagt: Inhaltlich wenig neues. Das TMG vereinigt die Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV). Ferner werden auch die Datenschutzvorschriften für Teledienste im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und des MDStV weitgehend wortgleich in das TMG übernommen.
Neu ist die in §6 Abs. 2 in Verbindung mit §16 TMG eingeführte staatliche Sanktionierung von Spam-E-Mails. Mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR kann derjenige belegt werden, der absichtlich den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht. Ein Verschleiern oder Verheimlichen soll dann vorliegen, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, daß der Empfänger vor der Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder des kommerziellen Charakters der Nachricht erhält.
Ein Absenderverschleiern liege – so der Gesetzgeber – vor, wenn Absenderangaben suggerieren, die Nachricht stamme von einer offiziellen Stelle (z.B. „Staatsanwaltschaft München“), von einem Geschäftspartner oder aus dem Freundeskreis des Empfängers, wenn der Spammer zu seiner Tarnung falsche oder nicht existente IP-Adressen in die Absenderinformationen seiner Mail einträgt oder in den Absenderinformationen die Adresse des Absenders durch die Adresse des Empfängers oder einer sonstigen Person ersetzt wird.
Von einer Absenderverheimlichung seien diejenigen Nachrichten erfaßt, die überhaupt keine Angaben zur Identität des Versenders enthalten. Ein Fall der Verheimlichung liege zum Beispiel vor, wenn Versender die Absenderzeile im Header nicht ausgefüllt, den Header …
Referentenentwurf für das Telemediengesetz (TMG) ist veröffentlcht
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Referentenentwurf des TMG (Telemediengesetz) veröffentlicht
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TMG-Referentenentwurf
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Lichtenrader Notizen / In der Bundestags-Drucksache 16/136 ist der Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Teledienstegesetzes (Anti-Spam-Gesetz) veröffentlicht: 1. § 7 TDG wird wie folgt geändert: a. nach Nummer 2 wird folgende N…
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auchRecht.de / Mit der letzten Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde in § 7 UWG klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Werbe-E-Mails zulässig sind. Dies ist nach Abs.2 Nr.3 zum einen der Fall, in dem die ausdrückliche Erlaubnis d…
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