Was bringen sechs Monate Verfahrensverzögerung beim BGH?

Tja, was bringen denn nun sechs Monate Verfahrensverzögerung beim BGH. Antwort: Nicht viel, wenn man den BGH, Beschl. v.07.09.2011 2 StR 600/10 liest. Da musste eine unwirksame Urteilszustellung wiederholt werden. Darüber gingen sechs Monate ins Land. Dazu dann der BGH:

“Auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (BGH NJW 2008, 860) stellt der Senat fest, dass von der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monat…

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Themen: Bgh , Stgb , Entscheidung , Verfahrensverzögerung , Wiederholt , Vollstreckungslösung , Rechtsmittelverfahren

Erschienen 12. November 2011 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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