Was ist eine Besprechung?

Nr. 3104 in Verbindung mit Vorbemerkung 3 III VV-RVG sieht vor, dass der Anwalt für die Teilnahme an einem Termin eine Terminsgebühr erhält. Ein solcher Termin kann auch via Telekommunikationsmitteln (Telefon, Videokonferenz o.ä.) stattfinden.

Der BGH hat nunmehr entschieden, dass eine solche Gebühr nicht anfällt, wenn lediglich E-Mails über die Beilegung des Rechtsstreites ausgetauscht werden. Hierbei handle es sich nicht um „Besprechungen“. Eine Besprechung erfordere die mündliche oder fernmündliche Äußerung in Rede und Gegenrede. Der Austausch von Schriftzeichen per Brief, Telefax, SMS, E-Mail und ähnlichen Telekommunikationsmitteln …

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Themen: E-mail , Bgh , Rvg , Rede , Videokonferenz
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 5. März 2010 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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