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Was als sexuelle Belästigung gilt

am 28.06.2006 von http://log.handakte.de/

Anzügliche Blicke, schlüpfrige Witze, unerwünschte Berührungen: Wann die Grenze zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz überschritten ist, müssen häufig …

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Bis hierher und nicht weiter

Handakte WebLAWg / Der Umgang zwischen Kollegen verlangt Fingerspitzengefühl: Der Grat zwischen scherzhaften Sprüchen oder Handlungen und sexueller Belästigung kann schmal sein. Zwar sind die Regeln in Deutschland nicht so streng wie in den USA, dennoch gibt es sie.

Gesetzesinitiative gegen unlautere Telefonwerbung angekündigt

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Unerwünschte Telefonwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung der Verbraucher dar und ist damit wettbewerbswidrig, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Das Bundesjustizministerium denkt jetzt wieder laut über Gesetzesänderungen nach, um diese Form unlauterer

BVerwG 2 WD 9.06 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit; Zurückhaltungsgebot bei Meinungsäußerungen, Fürsorgegebot; Pflicht zum treuen Dienen; Kameradschaft.

Unterlassene Hilfeleistung bei sexueller Belästigung: Kündigung

Handakte WebLAWg / Ein heikles Thema: sexuelle Belästigung. Betroffene beider Seiten müssen sich vor Gericht nicht nur peinlichen Fragen aussetzen, sondern juristische Feinheiten beachten. Ein aktueller Fall. (…) Entschieden vom OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2007

Sexuelle Belästigung kommt teuer

Handakte WebLAWg / Wer Manager in den USA wird, muss korrektes Benehmen üben. Antidiskriminierungs-Trainings sind in den USA der Renner. Derzeit sitzen ganze Firmen in Konferenzräumen herum und diskutieren, ob man einer Kollegin zum neuen Kleid gratulieren darf. 

Double-Opt-in bei EMail - Belästigung oder zumutbar?

Handakte WebLAWg / Die Bitte an einen Emailempfänger, mitzuteilen, ob er in einem Emailverteiler aufgenommen werden will - Double-Opt-In-Verfahren - ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden. So entschied das AG München in einem rechtskräftigen Urtei

ÄRGER AB DER ERSTEN MAIL

LawBlog / Schon die Übersendung einer unerwünschten Werbemail begründet einen Unterlassungsanspruch. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit dieser Begründung ein Urteil der 1. Instanz aufgehoben. Diese hatte noch entschieden, eine Werbemail sei bloß e

Sexuelle Belästigung von Fahrschülerinnen: Fahrschule muss schließen

Handakte WebLAWg / Ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen mehrfach sexuell belästigt hat, muss seinen Fahrschulbetrieb einstellen und darf keinen Unterricht mehr erteilen. Der Fahrlehrer hat jahrelang seine Stellung als Ausbilder und das ihm von den jungen Frauen en

Hanseatisches OLG: Unerwünschte E-Mail-Werbung - Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten, stellt regelmäßig unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 3 U

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich nach der Definition in Art. 2 Satz 2 lit. h der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. <br><br> 2. Der Versender

Hanseatisches OLG: Streitwert bei E-Mail-Spam 3.000,00 EUR - Im Fall von E-Mail-Spam orientiert sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstellers, durch die (unerwünschte) E-Mail-Werbung nicht belästigt zu werden.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Fall von E-Mail-Spam orientiert sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstellers, durch die (unerwünschte) E-Mail-Werbung nicht belästigt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004 - Az. VI ZR 65/04). Dieses Interesse kann

Desiree Nick belästigt angeblich Polizei-Mitarbeiterin sexuell

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Die Kabarettistin Désirée Nick ist von einer Zuschauerin ihrer Show Desi Superstar wegen Nötigung, Beleidigung und sexueller Belästigung angezeigt worden. Frau Nick forderte mich auf, auf der Bühne nackt ein Rad zu schlagen, sagte die Klägerin

Sexuelle Belästigungen in der Bundeswehr

Handakte WebLAWg / 1. Die Meinungsäußerungsfreiheit findet ihre Grenze in den durch Art. 5 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Anforderungen des Rechts der persönlichen Ehre und zum Schutz der Intimsphäre, das jedem Menschen die Befugn

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Rainer Langenhan

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