Warum wir keinen Bachelor brauchen

Die Diskussionen über den Bolognaprozess und die juristische Ausbildung reißen nicht ab. Dabei verwundert auf den ersten Blick ein wenig, dass gerade die Juristen sich so vehement wehren - das wohl stärkste Argument auf Seiten der Bolognagegner trifft die Rechtswissenschaften nämlich nicht unvorbereitet.

Gegen den Bolognaprozess wird vielfach und vollkommen zu Recht eingewandt, dass dadurch unerträglich in die Freiheit von Lehre und Forschung eingegriffen wird. Vielfach nur in internen Papieren und Besprechungen können die Hochschullehrer ihre Ansicht zum Treiben der Politik darstellen, ansonsten drängt sich fast der Eindruck auf, dass die Verwaltung der Universitäten die Qualitätskontrolle gleichsam als Mittel zur Machtkonzentration nutzen - früher als Wasserkopf verspottet, Hilfsarbeiter und notwendiges Übel, geben sie nun vor, wie die Universität zu funktionieren hat. Aber genau diese Einschnitte gibt es für den Bereich Rechtswissenschaft eigentlich nicht, denn seit geraumer Zeit hat der Landesgesetzgeber festgelegt, welche Inhalte die Universitäten zu vermitteln haben. Dieser “Lehrplan” schränkt die reine humboldt’sche Lehre an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten bereits jetzt schon ein. Man würde sich vermutlich auch in Zukunft mit noch konkreteren Vorgaben arrangieren können und der Forschung ihre Freiräume schaffen, in die Lehre würde dieser Erkenntnisgewinn aber nicht einfließen. Die davon für das Studium ausgehende Gefahr liegt auf der Hand: dank Studiengebühren kann sich jeder Lehrstuhl eine anteilige Mitarbeiterstelle leisten, die sich nur mit der Vorbereitung der Vorlesungen beschäftigt - praxisbezogen und nicht mehr der Wissenschaft verpflichtet. Ob damit die Qualität der Lehre wie erhofft verbessert, kann bezweifelt werden. Unbequem für die Hochschullehrer wäre die Situation nicht zwingend, wenn nicht das Herz an der Lehre hängt (was gerade bei den jüngeren Professorinnen und Professoren aber der Fall ist).

Mobilität ist ein weiteres Zauberwort der Bolognabefürworter. Gleiche Inhalte sollen es allen Studierenden ermöglichen, an allen Universitäten zu studieren: ein hehres Ziel. Die Realität sieht anders aus. Schon die Einführung der Zwischenprüfung mit ihren zwingenden Regelungen hat dazu geführt, dass der Wechsel zu einer anderen Universität im Inland zu einem unglaublichen Papierkrieg verkommen ist. Die weitere Reglementierung des Studiums, das Korsett aus Curricula und Credit Points verschärfen diesen Spießrutenlauf noch. Früher war - tatsächlich - fast alles besser. An vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten gab es einen Gleichklang von kleinen und großen Scheinen und ihren jeweiligen Ablegern, die Anerkennung seitens der Universitäten meistens unproblematisch möglich. Ob man tatsächlich die Kenntnisse besaß, die notwendig waren, um auch an der neuen Universität erfolgreich und glücklich zu werden, musste jeder Wechsler für sich erfahren. Von Kommiliton…

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Themen: Forschung Und Lehre , Recht Alltäglich , Ausbildung Und Studium , Bologna , Herz , Bachelor , Alma Mater

Erschienen 18. Mai 2009 auf http://kleinblog.com/.

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