Steuerdaten-CD - Irrtümer über die Selbstanzeige
strafrechtsblogger | 5. Februar 2010 — Am Dienstag habe ich gezeigt, weshalb der Kauf der Steuerdaten strafbar ist. Die Daten werden nun trotzdem gekauft. Es erg…
Am Dienstag habe ich gezeigt, weshalb der Kauf der Steuerdaten strafbar ist.
Die Daten werden nun trotzdem gekauft. Es ergeben sich mehrere Probleme, die ich kurz darstellen will:
Warum weiß in einem Land mit Millionen von Juristen niemand, wie der Kauf der illegal beschafften Daten zu bewerten ist? Welche Möglichkeiten haben die potentiellen Steuerpflichtigen? Kann man sich noch selbst anzeigen? Welche strafprozessualen Folgen hat der strafbare Erwerb der Steuerdaten für die anstehenden Strafverfahren?Die erste Frage will ich im Folgenden klären, die beiden anderen in den kommenden Tagen.
1. Warum weiß in einem Land mit Millionen von Juristen niemand, wie die der Kauf der illegal beschafften Daten zu bewerten ist?
Auf diese Frage ist mit einer Gegenfrage zu erwidern. Wie kommt man zu einer gesicherten juristischen Meinung? Dafür gibt es drei Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Wissenschaftliche Erkenntnis
Es gibt in Deutschland sehr viele Jura-Professoren, immer noch viele Strafrechtsprofessoren und eine Hand voll Professoren für Steuerstrafrecht. Der Kreis der Experten im Bereich der Wissenschaft ist somit bereits eingeschränkt.
Das Thema ist ein sehr aktuelles, wissenschaftliche Forschung braucht aber in der Regel einige Zeit, immerhin will man zu einem tragfähigen Ergebnis kommen und nicht zu Schnellschüssen wie auf FOCUS online, die sich im Nachhinein als völlig falsch herausstellen.
Selbst zu den Verfahren um die Liechtensteiner Steuersünder (Zumwinkel und Co.) gibt es kaum wissenschaftliche Veröffentlichungen. Zwischen Erkenntnis und Publikation liegt leider häufig eine geraume Zeit.
Möglichkeit 2: Höchstrichterliche Rechtsprechung
In der Juristerei, bereits im Studium, stehen sich zu allen Problemen in der Regel zwei Ansichten scheinbar unversöhnlich gegenüber. Die Lehre (s.o.) und die Rechtsprechung.
Ein zweiter Weg, um zu einer fundierten, möglichst richtigen, juristischen Meinung zu kommen, ist die Konsultation einschlägiger Rechtsprechung. Diese gibt es aber nicht. Woran liegt das?
Es gibt in Deutschland bislang lediglich ein mit der Ankauf der schweizer Daten vergleichbares Ereignis: Die oben bereits Erwähnten Steuer-CDs aus Liechtenstein. Es gab sogar Verfahren. Aber es gab keine höchstrichterliche Rechtsprechung, denn keines der Verfahren landete vor dem Bundesgerichtshof oder gar dem Bundesverfassungsgericht.
Der Grund ist einfach. Viele der aufgeflogenen Steuerfplichtigen hatten sich rechtzeitig nach § 371 Abgabenordnung selbst angezeigt. In diesen Fällen kommt es nicht zum Verfahren.
Die übrigen Verfahren endeten regelmäßig mit Deals. Alles bekamen höchstens Bewährungsstrafen (Zumwinkel z.B. 2 Jahre auf Bewährung plus Geldstrafe), niemand musste tatsächlich eine Freiheitsstrafe absitzen.
Bei diesen abgesprochenen Strafen hatte keiner d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. Februar 2010 auf http://www.strafrechtsblogger.de.
strafrechtsblogger | 5. Februar 2010 — Am Dienstag habe ich gezeigt, weshalb der Kauf der Steuerdaten strafbar ist. Die Daten werden nun trotzdem gekauft. Es erg…
Reuters | 4. Februar 2010 — Berlin (Reuters) - Nordrhein-Westfalen hat Finanzkreisen zufolge die letzten juristischen Fragen zum Kauf der Steuerdaten geklä…
RA J. Melchior, Wismar | 1. Februar 2010 — Zur Zeit tobt eine muntere Diskussion um das Für und Wider des Ankaufs einer CD durch unsere (?) Regierung mit - wohl illegal b…
Schlosser Aktuell | 14. März 2010 — Das fragt man sich unwillkürlich, wenn man folgende Mitteilung liest: “Die Bundesregierung wird die zunächst den baden-württe…
Reuters | 8. Februar 2010 — Berlin (Reuters) - Die baden-württembergische Landesregierung will heute (Montag) darüber entscheiden, ob sie eine angebotene C…
strafrechtsblogger | 13. Februar 2010 — Zum Beitrag vom vorvergangenen Dienstag und dem Folgebeitrag, in denen ich die Auffassung vertreten habe, der Ankauf der …
Reuters | 3. März 2010 — Berlin (Reuters) - Der Ankauf vertraulicher Daten mit Hinweisen auf Steuersünder gerät zu einem schwungvollen Handel. Das Bun…
Reuters | 3. Februar 2010 — Berlin (Reuters) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble rät den deutschen Besitzern von Schweizer Geheimkonten zur Selbstanze…
Reuters | 3. Februar 2010 — Berlin/Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium sieht einer Verfassungsbeschwerde gegen den Kauf der Liechtensteiner B…
Reuters | 26. Februar 2010 — Berlin/Stuttgart (Reuters) - Zwischen Baden-Württemberg und der Bundesregierung gibt es Streit über den Ankauf von Steuerdaten …
Wer Beamte ins Drogenmilieu einschleust und Heroin ankaufen lässt, der muss auch eine Daten-CD fragwürdiger Herkunft erwerben dürfen, sagt Strafverteidiger Ulrich Ziegert. Von FOCUS-Online-Redakteurin C. Gesellensetter
Zum neuerlich geplanten Kauf von Steuersünder-Daten liest man derzeit allerhand in den Medien, leider auch viel Unkorrektes - sogar von Strafverteidigern. Ob