Warum Wahlseminare so wichtig sind

Bald ist es wieder so weit: Wir wählen! Ich denke jetzt nicht an die bevorstehende Bundestagswahl, sondern an die im Frühjahr 2010 anstehende Betriebsratswahl!

Damit diese auch ohne Probleme abläuft und nicht wegen kleinerer Pannen wiederholt werden muss, ist der Besuch von Wahlseminaren laut Bundesarbeitsgericht (BAG) sehr ratsam.

Die BR-Wahl wird bekanntermaßen durch den Wahlvorstand durchgeführt, der in der Regel vom bestehenden Betriebsrat bestellt wird. Der Wahlvorstand muss eine ganze Reihe von Aufgaben bewältigen: Er muss Wählerlisten erstellen, ein Wahlausschreiben erlassen, eingereichte Wahlvorschläge prüfen, die Stimmabgabe und Stimmauszählung organisieren, das Wahlergebnis feststellen und abschließend zur ersten Sitzung des neugewählten Betriebsrats einladen.

Da gilt es viele Formen und Fristen einzuhalten und selbst gestandene Juristen verlieren da schon mal den Überblick… Und das kann fatale Folgen haben! Denn: Schon bei kleinen Fehlern kann die ganze Wahl nichtig oder aber anfechtbar sein und muss dann wiederholt werden.

Das ist nicht nur ein Mehraufwand für die ehrenamtlichen Helfer, sondern auch auf den Arbeitgeber kommen dadurch neue Kosten und Arbeitsausfälle in der Belegschaft zu! Der Arbeitgeber muss nämlich nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG alle Kosten, die im Zusammenhang mit der BR-Wahl stehen, tragen.

Folglich ist es auch im Interesse des Arbeitgebers einen gut geschulten Wahlvorstand zu haben. Auch das BAG hat in seiner Entscheidung vom 7.6.1984 – 6 AZR 3/82 festgestellt, dass insbesondere für neue Mitglieder des Wahlvorstands der Besuch eines Wahlseminars erforderlich ist, ohne dass dies näher begründet werden muss: „Angesichts der Gefahr einer drohenden Wahlwiederholung und dem damit verbundenen hohen Kostenrisiko für den Arbeitgeber ist eine möglichst genaue Kenntnis der Wahlvorschriften durch die Mitglieder des Wahlvorstandes erforderlich.“ Der Wahlvorstand führt seine Aufgaben in der normalen Arbeitszeit durch. Nach dem BAG spart er deshalb dem Arbeitgeber Zeit und Geld, wenn er sich statt eines mühsamen und langwierigen Selbststudiums auf einem zeitlich begrenzten Wahlseminar schulen lässt.

Doch wa…

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Themen: Juristen , Bundestagswahl , Br-wahl

Erschienen 16. Juli 2009 auf http://blog.betriebsrat.de.

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