Warum eine voreilige Zahlung bei einer Abmahnung teuer werden kann
Der Mandant hatte im vorigen Jahr bereits eine
wegen angeblichem bekommen. Ohne sich
anwaltlich beraten zu lassen unterzeichnete er die beigefügte und zahlte den eher unterdurchschnittlichen Vergleichsbetrag. Der
behauptete Verstoß war irgendwann im letzten Herbst und betraf eine Top 100 Zusammenstellung, die offenbar komplett in einer Datei
geladen worden sein soll.
Vor einigen Wochen stand der Mandant dann bei mir vor der Tür, ausgestattet mit weiteren Abmahnungen. Das Gespräch ergab, dass diese
den gleichen Vorgang betrafen, für den der Mandant bereits durch vorbehaltslose Abgabe einer Unterlassungserklärung und
vorbehaltslose Zahlung zu erkennen gab, dass er die Rechtsverletzung begangen hat.
Nach Abwägung aller Risiken entschloss sich der Mandant seinerseits zu einem Vergleichsvorschlag, der schließlich zustande kam.
Dabei standen die Chancen für eine vollständige gut.
Weder war eine Störerhaftung ersichtlich noch lagen Probleme im Hinblick auf die sekundäre Darlegungslast vor. Der Mandant hatte bei
der ersten Abmahnung einfach nur “seine Ruhe” haben wollen. Das ging nach hinten los.
Aus diesem Grund sollten Sie, wenn Ihnen eine Abmahnung wegen Filesharing ins Haus flattert, grundsätzlich a…
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