Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Eigentlich sollte dieser Gedanke gestern, am Sonntag, schon niedergeschrieben werden. Es hätte dann wohl besser gepasst.
Die Loveparade in Duisburg war über den Berliner Versicherungsmakler Schwandt mit 7,5 Mio € bei der Axa für Personenschäden versichert. In Anbetracht der Schuldvorwürfe, die es gegen den Veranstalter und Rainer Schaller gibt, scheint es sich dabei um eine erhebliche Unterversicherung zu handeln.
Schaller ist Geschäftsführer der Fa. Lopavent GmbH. Die Lopavent GmbH veranstaltet seit 2006 mit Sitz in Berlin die Loveparade. Schaller ist seit Januar 2006 Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter des Unternehmens. Weitere Gesellschafter waren Matthias Roeingh (Dr. Motte), Ralf Regitz, Sandra Mohlzahn, Wilhelm Röttger und Andreas Scheuermann. Diese sind aus der damaligen Loveparade GmbH im Jahre 2006 ausgeschieden.
Wer haftet denn nun, wenn die Deckungssumme nicht reicht ? Sollten die Lopavent GmbH die Forderungen nicht begleichen können, z.B. wenn die 7,5 Mio von der Axa verbraucht sein könnten, könnte sie Insolvenz anmelden mit der möglichen Folge, dass die Geschädigten leer ausgehen.
Der GmbH-Geschäftsführer haftet generell für:
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» Vollständiger ArtikelErschienen 2. August 2010 auf http://www.handelsvertreter-blog.de.
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