Vertrag Fitnessenter Widerruf: Widerruf eines Fitnessstudio-Vertrages
Blickpunkt Recht & Steuern | 15. Oktober 2007 — Ein Verbraucher kann den im Rahmen eines ersten Probetrainings abgeschlossenen Vertrag über die Mitgliedschaft in einem Fitness…
Die Telekom behauptete als Klägerin, sie habe mit dem Beklagten einen Vertrag geschlossen. Sie hatte dem Beklagten Rechnungen gestellt, die dieser jedoch nie erhielt und somit nicht bezahlte. Die Klägerin erwirkte einen Mahnbescheid.
Anwaltlich vertreten ließ der Beklagte gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen und bemühte sich außergerichtlich um Klärung der Sache. Die Klägerin ließ eine Kopie des Vertrages übersenden. Der Beklagte erinnerte sich, am Tag des behaupteten Vertragsschlusses an einem Gewinnspiel auf einem öffentlichen Platz teilgenommen zu haben. Vielleicht habe ihm da jemand was untergeschoben. Nur so könne er sich die Unterschrift erklären.
Um die Sache nicht in ein unsicheres Verfahren laufen zu lassen wurde der Klägerin angeboten, nach Nachweis der behaupteten Beträge, ggf. berechtigte Forderungen zu zahlen. Vorsorglich wurde auch noch ein Widerruf erklärt, da auf der Vertragskopie eine Widerrufsbelehrung nicht ersichtlich war. Beantwortet wurde dieses Schreiben mit einem Forderungskonto, welches die einzelnen Forderungen gerade nicht erkennen ließ. Die entsprechende Monierung beantwortete die Klägerin mit einer Klage.
Wie es halt so ist: Wenn eine Seite sich stur stellt, zieht die andere Seite nach! Das Vergleichsangebot war vom Tisch. Der Beklagte machte geltend, nie einen Vertrag unterzeichnet zu haben. Er erwähnte dabei das besagte Gewinnspiel. Zudem verwies er auf sein Widerrufsrecht. Die Klägerin bestritt die Ausführungen zum behaupteten Gewinnspiel lediglich einfach und trug zum Vertragsschluss nichts vor. Sie war der Auffassung, dass ein Widerrufsrecht nicht bestehe, da kein Haustürgeschäft vorliege.
Das mit der Sache befasste Amtsgericht wies die Klage ab: Der B…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Februar 2012 auf http://www.bella-ratzka.de.
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