Warum Robert Basic - etwas - vorschnell küsst

Robert Basic hat sich vor einiger Zeit nach einem Gerichtsurteil zu einem Gefühlsausbruch hinreissen lassen: “Ich küsse den Boden des OLGs Koblenz, die die Klage eines Unternehmens abgewiesen haben, das in einem Forum kritisiert wurde“, schrieb er damals in seinem Blog. Was war geschehen? Ein Unternehmen war gegen den Betreiber eines Forums vorgegangen. Das Unternehmen hatte verlangt, dass bestimmte im Forum veröffentlichte Beiträge gelöscht werden sollten, weil es sich durch diese beleidigt und verleumdet sah. Ein Nutzer hatte im Forum bei einer Diskussion über das Unternehmen unter anderem gewarnt “Achtung Betrüger unterwegs!, L….GmbH“, und von dem “Betrüger vom L….” gesprochen. Die Koblenzer Richter wiesen das Unternehmen allerdings ab: der Forenbetreiber wurde nicht in der Haftung gesehen.

Eine neue Entscheidung pro Forenbetreiber

Falls Robert Basic sich damals tatsächlich zwecks Ehrerbietung auf den Weg nach Koblenz gemacht haben sollte, dann dürfte nun eine Fahrt nach Münster auf dem Programm stehen. Denn dort wurde erneut eine Klage gegen einen Forenbetreiber abgewiesen.

Grund für dieses neue Verfahren war eine Diskussion um Wasserbetten. Ein Nutzer eines Forums hatte über einen bestimmten Hersteller und seine Betten unter anderem geschrieben: “Wenn das Bett und der Service des Herstellers jedoch zweitklassig sind hat man gelitten, deshalb gilt für uns: Wasserbetten von […] NIE WIEDER.”

Hiergegen und gegen andere Einträge wandte sich der Hersteller der Betten: der Forenbetreiber solle es unterlassen, “(…) nicht erweislich wahre Tatsachen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, welche [den Hersteller] beleidigen, verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen könnten (…)“. Auch hier entschied das Gericht aber pro Forenbetreiber und contra Unternehmen: nachdem zunächst noch eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen worden war, wurde diese auf Widerspruch des Forenbetreibers hin später wieder aufgehoben (Volltext der Entscheidung des LG Münster (Az. 8 O 407/07) hier).

Aber: wesentliche Fragen bleiben weiter offen

Auf den ersten Blick scheinen diese beiden Entscheidungen aus Koblenz und Münster in deutlichem Kontrast zur “berühmten” Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts zu stehen, wo man Foren- und Blogbetreiber vergleichsweise gerne und umfassend für von Nutzern abgegebene (Diskussions-)Beiträge haften lässt. Eben diese potentielle Haftung für fremde Inhalte ist eine der, wenn nicht die größte Herausforderung für jedes Internetprojekt, das auf “User Generated Content” und damit auf nutzergenerierte Inhalte setzt - sei das jeweilige Projekt nun ein einfaches Blog oder Forum…

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Erschienen 10. März 2008 auf http://www.kriegs-recht.de.

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