Warum Polizisten NIE ins Gefängnis müssen

Die BILD berichtet hier über das Urteil gegen einen Polizeibeamten, der vom Landgericht Neuruppin wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, weil er in einer Mischung "aus Übereifer, Stress und Angst" achtmal auf einen flüchtenden Mann geschossen hatte, wobei dieser zu Tode kam. Da könnte ich jetzt vergleichbare Fälle zitieren, in denen das Gericht bei vergleichbarer Tat noch das vierfache der Strafe für überaus maßvoll hielten - in all diesen Fällen war der Täter übrigens nicht Polizeibeamter. Ich könnte auch darüber sinnieren, das auch der einen oder anderen Kindesmisshandlung "Übereifer, Stress und Angst" zugrunde lag, ohne dass das irgendein Gericht weiter gekratzt hätte. All das tue ich nicht; sollen das andere tun. Eines aber möchte ich dann doch noch erwähnen: Laut BILD hat das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung die Aussetzung zur Bewährung damit begründet, dass der Täter "als Polizeibeamter ... besonders haftempfindlich (wäre), da er mit denen im Knast sitzt, die er sonst bekämpft." Da kann ich jetz…

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Themen: § 46 Stgb , Vergewaltigung Desselben

Erschienen 5. Juli 2010 auf http://nebgen.blogspot.com.

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Die BILD berichtet

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