Warum die Frage nach dem Freien Willen die Rechtswissenschaft nichts angeht
am 10.07.2007 von http://www.unfehlbar.net
Kann der Mensch überhaupt freie Entscheidungen treffen? Eine Frage für Philosophen, Physiker und Hirnforscher eigentlich. Doch sie sorgt für Verunsicherung auch bei Juristen.
In diesem Zusammenhang druckte vor einiger Zeit die Süddeutsche Zeitung einen Artikel mit dem Titel “Die Gedanken sind Freiwild — Rechtsprechung ohne freien Willen?“. Dort heißt es:
Neueste Neurologie will nur noch einen willenlosen Hirnapparat im Kopf entdeckt haben. Unser Autor hat eine Tagung besucht, die nun das Problem wälzte, was die Verabschiedung des freien Willens und der persönlichen Verantwortung für das Strafrecht bedeuten würde. Der himmelschreiende Report.
Der Autor, Dr. Rainer Maria Kiesow, Privatdozent an der Uni Frankfurt/Main, kommt zu dem Ergebnis, dass man das Strafrecht abschaffen müsste, sollte die Wissenschaft zu dem Ergebnis gelangen, dass der Mensch seinen Willen nicht frei bilden könne. Er geht sogar noch weiter:
Welche Auswirkungen hat die ultramoderne Hirnforschung eigentlich auf das, willensmäßig betrachtet, offenkundig ebenfalls völlig altmodische Zivilrecht? Hier sind die Dimensionen ganz andere als bei ein paar Mördern. Aber Zivilrecht ist ziemlich kompliziert. Auf die Antworten des neuen Neurorechts darf man gespannt sein. Doch wir könnten natürlich das Privatrecht gleich mit abschaffen. Wo kein Wille, da kein Recht. Strafrecht ist da nur eine Fußnote. Das wär’s: Legal, illegal, scheißegal!
Doch ist das richtig?
Zunächst einmal stellt sich die Frage, was wir überhaupt unter einem Freien Willen verstehen — und was unter Determinismus. Man kann darüber streiten, inwieweit die Eigenheiten und Entscheidungen eines Menschen auf einerseits seine Gene (”nature”) und andererseits auf seine Umwelt (”nurture”) zurückgehen. Was bleibt, ist die Frage, ob es neben …
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