EGMR: Großbritannien zieht die Handschuhe aus
Verfassungsblog | 2. März 2012 — Die britische Regierung macht Ernst mit ihrer Ankündigung, ihren gegenwärtigen Vorsitz im Ministerkomittee des Europarats d…
Die Briten haben in diesen Tagen Gelegenheit, sich zu einer ziemlich fundamentalen verfassungspolitischen Frage Gedanken zu machen: Braucht Großbritannien gesetzlich garantierte Grundrechte?
Dazu findet gerade eine Konsultation statt, die bis morgen läuft. Aufgerufen hatte dazu eine Regierungskommission, die genau diese Frage beantworten soll: Soll es künftig eine “UK Bill of Rights” geben oder nicht?
Die Briten haben bekanntlich keine geschriebene Verfassung, und damit auch nichts unserem Grundrechtekatalog in Art. 1-19 GG Vergleichbares. Ihre ungeschriebene Verfassung wiederum sieht als einen tragenden Pfeiler vor, dass das Parlament in Westminster souverän ist: Kein Gesetz, das es erlässt, bindet das Parlament für die Zukunft. Kein Gericht kann ein Gesetz, das vom Parlament erlassen wurde, kippen, weil es höherem Recht widerspricht. Es gibt kein höheres Recht.
Dorn im VerfassungsfleischAber das stimmt so eigentlich schon lange nicht mehr: Es gibt das EU-Recht, das Anwendungsvorrang beansprucht. Und es gibt die Europäische Menschenrechtskonvention. Über die wacht der EGMR, und wenn das Parlament zu Westminster etwas beschließt, was die Menschenrechte verletzt, dann wird es in Straßburg verurteilt. Was gar nicht selten vorkommt.
Seit 1998, als Tony Blair noch nicht lang im Amt war und noch überall als cooler Typ durchging, gibt es den Human Rights Act: Der macht die EMRK zu bindendem nationalem Recht, mit der Folge, dass auch britische Gerichte Verstöße feststellen können. Die Straßburger Rechtsprechung haben sie dabei zu berücksichtigen.
Soweit sie aber ein Gesetz für EMRK-widrig halten, dürfen sie es nicht einfach ignorieren – da sei dann doch die Parlamentssouveränität vor. Sie müssen eine “Declaration of Incompatibility” verkünden – also den Konventionsverstoß quasi amtlich feststellen, damit das Parlament ihn dann beheben kann.
So gesehen haben die Briten schon längst Grundrechte. Aber halt keine britischen.
Tony Blair ist Geschichte. Jetzt regieren, wenn auch in Koalition mit dem Liberaldemokraten, die Tories. Die mögen Europa bekanntlich nicht so. Die würden den Straßburger Usurpatoren gern wieder ihr Rule, Britannia! entgegenschmettern. In dem Kontext steht die Überlegung, den hässlichen Europa-Human-Rights-Act durch eine erz- und urbritische Bill of Rights zu ersetzen.
Den EGMR zurückpfeifenDas soll uns alles recht sein. Für uns relevant wird das aber dadurch, dass der britische Ehrgeiz, grundrechtspolitische Souveränität zurückzugewinnen, nicht bei der eigenen Bill of Rights halt macht.
Die Briten führen seit Montag den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats. Dort wird seit Jahren diskutiert, wie man den EGMR mit seinem Verfahrensrückstau von über 100.000 Fällen effizienter machen kann. Und diese Diskussion wollen die Briten erklärtermaßen dazu hernehmen, den EGMR zurückzupfeifen. …
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. November 2011 auf http://verfassungsblog.de.
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