Warum Arbeitgeber Abfindungen zahlen

Irgendwie hält sich das Gerücht, dass man eine Abfindung bekommt, wenn man gekündigt wird. Rechtlich gesehen ist das falsch. Eine Ausnahme gibt es. Einen Anspruch auf eine Abfindung kann ein Sozialplan regeln; den gibt es aber nur, wenn ein Betriebsrat oder eine Gewerkschaft diesen Sozialplan mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat.

In allen anderen Fällen stellt sich nur die Frage, ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist. In vielen Fällen aber kauft sich dann der Arbeitgeber das Restrisiko, den Prozess zu verlieren, doch noch ab und zahlt eine Abfindung. Zum Teil wird daher schon gefordert, dass der Arbeitnehmer sich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses entscheiden müsse, ob er das Recht behalten will, gegen eine Kündigung zu klagen oder mit einer gesetzlich festzulegenden Abfindung – wie in § 1 a KSchG – (1/2 Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr) einverstanden ist.

Aus der Praxis – heute wieder vor dem Arbeitsgericht Berlin – ! Da signalisiert das Arbeitsgericht in der Verhandlung über die Kündigung, dass der Arbeitgeber den Prozess gewinnt, natürlich nicht so direkt, aber es führt aus, dass der Arbeitsplatz aus nachvollziehbaren Gründen weggefallen ist und die Sozialauswahl sei wohl ein Grenzfall, aber die Kammer neige dazu, sich zu Gunsten des Arbeitgebers zu entscheiden, aber sicher sei man sich ja nie und wie die 2. Instanz das entscheide bleibe abzuwarten und deshalb stelle sich ja dann doch die Frage nach einem Vergleich und einer Abfindung, wenn auch nicht in Höhe eines halben Gehalts pro Jahr der Beschäftigung.

Und schon ist durch die Verhandlungsführung und Hinweise wieder alles offen. Der Vorschlag des Gerichts 7.700 Eur (1/4 des Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr) zu zahlen wird selbst vom Arbeitnehmer schon auf 5.000 EUR reduziert als er merkt, dass der Arbeitgeber da nicht mitgeht. Also kommt es wie es kommen muß und der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer doch noch eine Abfindung ! Er kauft sich das Restrisiko ab, dass er den Prozess in der nächsten Instan…

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Themen: Berlin , Arbeitgeber , Abfindung , Gewerkschaft , Arbeitnehmer , Arbeitsrecht Kündigung

Erschienen 7. Januar 2010 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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