Zeitmanagement
RA-Blog | 21. März 2006 — Beweistermin beim Amtsgericht, 11.00 Uhr. Das Gericht ist um diese Uhrzeit natürlich schon in Verzug. Der Kollege erscheint, ic…
Bei Red Tape wird ein Urteil des LG Cottbus zum Anlass genommen über die Höflichkeitspflichten von Richtern und den Umgang mit Verzögerung nachzudenken.
Anlass war wohl ein Verwerfungsurteil in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache, bei dem der Rechtsanwalt und sein Mandant bei einer Verspätung des Gerichts um 20 Minuten aufgrund anderweitiger Termine wieder gegangen waren und wohl lediglich eine Mitteilung auf der Geschäftstelle hinterlassen hatte. Der Termin war bereits zuvor einmal verlegt worden, ein Sachverständiger war geladen. In der Mitteilung führte der Kollege an, dass das Gericht auch nicht länger als 15 Minuten warte, wenn man keine Mitteilung mache und er überdies einen Termin in Leipzig habe, ohne hierzu näheres auszuführen.
Bei Red Tape hält man das Verwerfungsurteil für falsch und arrogant schließlich ist die Richterin mit ihrer Vorverhandlung nicht pünktlich zum Ende gekommen.
Ich meine, dass der Kollege sich hier ebenfalls nicht richtig verhalten hat. Natürlich kann ein Gericht seine Termine planen, aber wie lange eine Zeugenvernehmung dauert oder ob alle Parteien pünktlich erscheinen hat auch das Gericht nicht in der Hand. Eine Verspätung von einer halben Stunde ist bei so etwas nicht ungewöhnlich. Will man aber eine Verlegung des Termines erreichen, dann ist nicht die Geschäftstelle der richtige Ansprechpartner, sondern der Richter selbst. Bisher habe ich es so gehandhabt und es auch bei anderen Kollegen so erlebt, dass man dann kurz in die Verhandlung hineingeht, das Gericht kurz auf die Terminskollision hinweist und darum bittet den Termin zu verlegen. D…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Juli 2009 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.
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