Wartezeit

Rechtsschutzversicherungen decken das Risiko verschiedener Streitigkeiten erst nach einer gewissen Wartezeit (zumeist 3 Monate), um zu verhindern, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn ein Streit kanpp bevorsteht. Schreiben einer Rechtsschutzversicherung an meine Mandantin, das ich in Kopie bekommen habe:Für das betroffenen Risiko besteht seit 18.3.201 ein Rechtsschutzversicherungsvertrag (wirkungsvoll nach Ende der Wartezeit von 3 Monaten). Da der Versicherungsfall vor Wirksamwerden des Versicherungsschutzes eingetreten ist, können wir für diesen Schaden keine Kostenhaftung übernehmen.Darauf habe ich heute so geantwortet:Sehr geehrte Frau Heinzl ! Nachdem - gemäß Ihrem Schreiben vom 31.5.2010 - seit dem …

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Themen: Wiener Neustadt

Erschienen 30. September 2010 auf http://www.kadlicz.twoday.net.

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