Warnung vor dem “Kundenanwalt”

Nachdem es bereits im August beim Fachpublikum die Runde gemacht hat, warnt nun auch die taz ihre Leser vor dem Kundenanwalt der ERGO.

Sebastian Heiser fragt:

Die Ergo-Versicherung hat seit August einen Kundenanwalt. Aber sollte man sich wirklich an ihn wenden, wenn man ein Problem hat?

Heiser kommt in seinem Artikel zu einem klaren Nein! Und schließt sich damit der zutreffenden Ansicht an, daß nur ein unabhängiger Rechtsanwalt einen unabhängigen Rat erteilen kann. Ein von einem Versicherer bezahlter Anwalt – sei es nun ein “auf Anwalt gefönter Versicherungsvertreter” [*] oder ein (echter?) Rechtsanwalt, der sich (und seine Seele?) an den Versicherer verkauft hat – vertritt immer (auch? oder: nur?) die Interessen seines Geldgebers. Und nicht die des Ratsuchenden.

Deswegen zitiert Herr Heiser die bayrische CSU-Verbraucherschutzministerin Beate Merk, die zur Vorsicht mahnt:

Sobald zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Geschäftsbeziehung besteht, wächst die Gefahr einer Interessenkollision zu Lasten des Versicherten. Denn die Versicherung mindert ihr Kostenrisiko, wenn der Rechtsanwalt dem Versicherten vom Rechtsstreit abrät und es nicht zum Prozess kommt.

Das sollte der Kunde eines Versicherungsunternehmens berücksichtigen, wenn ein Versicherer mit höheren Prämien droht oder scheinbaren Vergünstigungen lockt:

Verbraucherschutzministerin Merk weist darauf hin, …

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Themen: Rechtsanwälte , Merk , Winken

Erschienen 18. September 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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