Warnung: Hausdurchsuchung bei sämtlichen Blog-Betreibern denkbar?

Nach meinem Artikel zum Thema “Störerhaftung im Strafrecht“, mit Hinweis auf ein Urteil bei RA Stadler, muss ich dringend warnen. Nicht polemisch, sondern ernsthaft. Im Urteil bei RA Stadler liest man in der Begründung für eine von einem Landgericht bestätigte Hausdurchsuchung:

“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”

Das heißt übersetzt: Verdächtig ist, wer zu einer (nicht “bösen”) Seite linkt, die zu einer Seite linkt, die “böses” bereit hält. Im konkreten Fall ging es um Wikileaks.de. Der Betroffene hatte aber nicht direkt dorthin gelinkt, sondern zu einer Seite, die wiederum auf Wikileaks.de verwiesen hat. Das reichte, mit obiger Begründung, für eine Durchsuchung. Mit dieser Argumentation ist letztlich jeder Link, der - gleich über wie viele Ecken - zu irgendein…

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Themen: Datenschutz , Kommentar , Webseite , World Wide Web , Feindstrafrecht , Warnung

Erschienen 30. März 2009 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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