Warnung

Ein freundlicher Staatsanwalt aus dem Westfälischen schickt mir in einer Umfangstrafsache eine CD mit den eingescannten Ermittlungsakten. Soweit, so fortschrittlich.

Neben ein paar notwendigen Erläuterungen und Zusicherungen warnt mich dieser Staatsanwalt dann auch gleich noch vorsorglich:

Beachten Sie bitte, dass die Ermittlungsakten vertrauliche Daten enthalten, deren Weitergabe nur nach den Vorschriften der §§ 147, 406e StPO zulässig ist. Jede unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Bitte weisen Sie auch Ihre Mandanten darauf hin.

Nun frage ich mich, ob das nur eine schlichte Gedankenlosigkeit war oder eine Überforderung des Staatsanwalts vorliegt. Geht so ein Staatsanwalt wirklich davon aus, …

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Themen: Staatsanwaltschaft

Erschienen 20. Juli 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.info.

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