Eine Straftat des Staatsanwalts
kanzlei-hoenig.info | 30. Oktober 2007 — Gegen meinen Mandanten wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Ich weiß, wie und wo ich meinem Mandanten erreichen kann. Das wei…
Ein freundlicher Staatsanwalt aus dem Westfälischen schickt mir in einer Umfangstrafsache eine CD mit den eingescannten Ermittlungsakten. Soweit, so fortschrittlich.
Neben ein paar notwendigen Erläuterungen und Zusicherungen warnt mich dieser Staatsanwalt dann auch gleich noch vorsorglich:
Beachten Sie bitte, dass die Ermittlungsakten vertrauliche Daten enthalten, deren Weitergabe nur nach den Vorschriften der §§ 147, 406e StPO zulässig ist. Jede unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Bitte weisen Sie auch Ihre Mandanten darauf hin.
Nun frage ich mich, ob das nur eine schlichte Gedankenlosigkeit war oder eine Überforderung des Staatsanwalts vorliegt. Geht so ein Staatsanwalt wirklich davon aus, …
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