Waren i.S.d. WpHG

Waren im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind fungible Wirtschaftsgüter. Fungibel meint hier leicht austauschbare Waren. Fungible Werte werden also nicht individuell bestimmt. Vielmehr handelt es sich um der der Gattung nach bestimmte Werte. Diese können durch andere Stücke…

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Rechtsgebiet: Bankrecht

Erschienen 29. März 2010 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.

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