War die Stolpe-Entscheidung eine Fehlentscheidung?

Manfred Stolpe wird durch ein neues Gutachten wieder mit dem Verdacht einer StaSi-Tätigkeit belastet. Die Märkische Oderzeitung berichtet mutig. Sie muss über Nerven aus Drahtseilen verfügen, denn seit der Stolpe-Entscheidung kann man bereits für das Erwecken des Eindrucks, Stolpe sei IM des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen, wegen übler Nachrede ein Verbot kassieren.

In der DDR war die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit grundsätzlich ja nichts rechtswidriges. Auch die evangelische Kirche der DDR, für die Stolpe als Konsistorialpräsident agierte, hatte sich mit dem Staat ganz gut arrangiert.

Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, die mit Stolpe zu tun hatte, hat sich übrigens nie verbieten lassen, ihren Eindruck zu äußern, Herr Stolpe und Herr Gysi seien StaSi-Agenten, von denen sie sich verraten sehe. Mir hatte sie einmal gesagt, dass sie für die Ausübung ihrer Meinungsf…

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Themen: Pressefreiheit , Meinungsfreiheit , Fliegender Gerichtsstand , Ministerium , Politik , Zensur , Verdachtsberichterstattung , Pressekammer , Beweise , Medienmanipulation

Erschienen 14. Juni 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.

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