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War es Mord?

am 10.01.2006 von http://log.handakte.de/

Vom 12. Januar an muss sich der „Rotenburger Kannibale“ Armin M. in einer erneuten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main verantworten. Im April 2005 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe durch das Landgericht Kassel aufgehoben: Der BGH rügte, das Landgericht habe fälschlicherweise das Vorliegen eines Mordes verneint. Nun muss noch einmal geprüft …

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