Wann ist ein Name geschützt?
it-recht-deutschland | 6. Februar 2012 — Ein natürlicher Name oder eine Geschäftsbezeichnung kann rechtlichen Schutz erlangen, etwa um eine Verwechselungsgefahr oder …
Ein natürlicher Name oder eine Geschäftsbezeichnung kann rechtlichen Schutz erlangen, etwa um eine Verwechselungsgefahr oder Verwässerungsgefahr auszuschließen.
Also fällt nicht nur der Name einer bestimmten Person unter den Namensschutz, sondern grundsätzlich etwa auch Berufsnamen bzw. Künstlernamen und Kennzeichen.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt der Schutz des Namens mit seinem Gebrauch, sofern er “von Natur aus eine individualisierende Unterscheidungskraft” besitzt. In allen anderen Fällen beginnt der Namensschutz mit der “Anerkennung im Verkehr”. <…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.
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