Wann kann das Fahrverbot nach § 44 StGB neben der Fahrerlaubnisentziehung angeordnet werden?

In vielen Anklageschriften finden sich Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung nebeneinander, ohne dass deutlich wird warum. Dabei gilt grundsätzlich: Beide "Sanktionen" schließen sich eigentlich aus.

Zwei Fälle des "Nebeneinanders" von § 44 und § 69 StGB sind jedoch denkbar:

■ Durch das Fahrverbot soll das Fahren "führerscheinloser" Kraftfahrzeuge untersagt werden (z.B. nach Trunkenheitsfahrt mit Mofa)

■ Neben einem Ausnehmen einer Fahrzeugart von der Sperre nach § 69 a Abs. 2 StGB soll dem Täter wenigstens "vollumfänglich" auch eine Denkzettelstrafe (§ 44 StGB) zuteil werden.

Ein zusätzliches Fahrverbot kann aus Sicht des Verteidigers somit interessante "Verhandlungsmasse" sein, wenn man für den Mandanten nur eine Ausnahme v…

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Themen: Stgb , Materielles Strafrecht , Svr , Fahrverbot; Fahrerlaubnisentziehung; Svr; § 44 Stgb; § 69 Stgb
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 18. Mai 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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