Wann ist vergleichende Werbung rechtmäßig?

1. Sachverhalt: Die Parteien des Streits stehen sich im Kosmetikmarkt als Konkurrenten gegenüber. Streitgegenstand ist der TV-Spot einer Feuchtigkeitscreme. Die Antragsgegnerin bewirbt in diesem Spot ihr Produkt wie folgt: „Ein unabhängiges Labor hat die Feuchtigkeitswirkung einiger der teuersten Prestige-Cremes getestet und eine O..-Creme hat alle übertroffen. Die neue O..-Creme spendet intensiv und nachweislich länger Feuchtigkeit als alle Produkte im Test – sogar als 150 € Cremes. Olaz.“ Während der Text „einiger der teuersten Prestige-Cremes getestet“ gesprochen wird , ist auf dem Bildschirm eingeblendet: „24h Feuchtigkeitstest gegen die teuersten 100 Euro-Cremes der führenden Prestige-Marken inklusive Internet-Verkäufe. 2. Die Antragstellerin hält diesen TV-Spot für unlauter. Das Landgericht hat die Untersagung im Wege der einstweiligen Verfügung, zurückgewiesen. Daraufhin legte die Antragstellerin sofortige Beschwerde ein. Die Beschwerde hat Erfolg. 3. Begründung der Beschwerde: Nach Ansicht des OLG Köln (Urteil vom 18.02.2009 – Az. 6 W 5/09 liegt eine vergleichende Werbung nach geltendem Gesetz vor. Das Gericht stützt seine Begründung auf § 6 Abs. 1 UWG und Art. 2, c der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung. Diese Vorschriften besagen, dass eine vergleichende Werbung immer dann vorliegt, wenn die Werbung unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von diesem angebotenen Waren beziehungsweise Dienstleistungen erkennbar macht. Der Begriff der vergleichenden Werbung ist hier weit auszulegen. Kann der Durchschnittsverbraucher die vom Vergleich betroffenen Mitbewerber oder dessen Produkte durch bestimmte Hinweise der Werbung erkennen, ist das Produkt „mittelbar erkennbar“. 4. Unter Zugrundelegung dieser Definitionen kam das OLG Köln (Urteil vom 18.02.2009 – Az. 6 W 5/09) im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass eine vergleichende Werbung vorliegt. Eine vergleichende Werbung muss nicht die konkrete Nennung der Mitbewerber oder dessen Produkte beinhalten. Behauptet der werbende, wie im vorliegenden Fall, er sei besser als andere getestete Produkte und kann sich der durchschnittliche Verbraucher eine…

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Themen: Landgericht , Definitionen , Prestige

Erschienen 15. Mai 2009 auf http://www.drbuecker.de.

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