Social Media - nicht ohne Spielregeln!
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 26. Januar 2011 — Ob Facebook, Twitter oder Xing: Social Media sind in aller Munde. Viele Unternehmen haben bereits die Medien des Web 2.0 als ne…
Ein Glücksfall für jedes Unternehmen ist ein Mitarbeiter, der Social Media effizient für das Unternehmen einzusetzen weiß. Aber was ist, wenn diese Tätigkeit nicht nur in der Arbeitszeit stattfindet, sondern auch privat fortgesetzt wird? Es ist geradezu typisch, dass heutzutage Beruf und Freizeit immer mehr verschmelzen. Oft ist das bei privaten Facebookprofilen oder bei Twitter zu sehen. Doch das kann unangenehme Folgen sowohl für den Arbeitnehmer, wie für den Arbeitgeber haben.
In einem aktuellen Fall wurde einem Mitarbeiter der Asstel-Versicherung der Account bei Gutefrage.net mit dem Hinweis auf kommerzielle Nutzung und Verweis auf eine Premiummitgliedschaft gesperrt, weil er auf seine Versicherungstätigkeit verwiesen und regelmäßig Versicherungsfragen beantwortet hat.
Er selbst meint jedoch, dass er die Fragen privat beantwortet hat. Im OpenSourcePr-Blog fragt man sich zudem, ob Unternehmen durch den Zwang zur Premiummitgliedschaft zur Schleichwerbung gezwungen werden (Astroturfing genannt).
Ich frage mich das auch und erkläre daher,
wann ein Mitarbeiter nicht mehr privat im Netz unterwegs ist, wann seine Social-Media-Aktivitäten unternehmerische Werbung darstellen, und warum Unternehmen mit Premiummitgliedschaften leben müssen. Wann ist ein Mitarbeiter im Social Web privat?Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer auch eine Privatsphäre. Wenn er im Netz surft, bei Facebook Bilder postet oder politische Meinungen austauscht, dann tut er dies als Privatperson.
Anders sieht das aus, wenn er dabei weiterhin für sein Unternehmen wirbt. Und dabei kommt es auf die Wirkung nach außen, nicht auf seine Absichten an. Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel das Produkt seines Unternehmens in einem Forum anpreist, dann wirbt er dafür. Solange er das ein Mal macht, bleibt er noch im privaten Rahmen. Macht er das ständig, dann wird kommerzielle Werbung daraus. Das Problem ist die Grenze zu bestimmen.
Bei Social-Media-Schulungen erkläre ich das den Teilnehmern mit folgender Daumenregel:
Stellen Sie sich eine private Party vor. Wenn Sie auf der Party ein- oder zweimal erzählen, was Ihr Arbeitgeber alles leistet, hört man ihnen zu. Wenn sich jedoch die Leute anfangen abzuwenden, weil sie nur noch Ihr Unternehmen anpreisen oder von Ihrem Beruf erzählen, dann haben Sie die Schwelle zur beruflichen Werbung überschritten. In diesem Fall werden Sie nicht mehr behaupten können, privat unterwegs zu sein.
Auf der Party wird man nur alleine stehen gelassen. In der Netz-Öffentlichkeit hat das dagegen schwerwiegendere Folgen.
Arbeitgeber haften für Ihre ArbeitnehmerWeiß der Arbeitgeber von dieser “privaten” Werbung seines Angestellten und toleriert sie über einen gewissen Zeitraum, wird er für den Mitarbeiter haften müssen. Kritisiert der Mitarbeiter zum Beispiel die Produkte eines Konkurrenten und preist die eigenen…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Juni 2011 auf http://spreerecht.de.
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 26. Januar 2011 — Ob Facebook, Twitter oder Xing: Social Media sind in aller Munde. Viele Unternehmen haben bereits die Medien des Web 2.0 als ne…
CMS Hasche Sigle | 8. Dezember 2010 — In jüngster Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Arbeitgebern zum Umgang mit Social Media-Diensten. Ein Interview mit …
Web 2.0 & Recht | 29. März 2011 — Während der Aufzeichungspause der Vorlesungen zum Basislehrgang der Social Media Akademie hat Ralf Scheurer-Lee mit dem als PR-Blo…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 6. April 2011 — Viele Unternehmen sind inzwischen bei Social Media-Plattformen wie Facebook und Twitter aktiv. Noch größer ist die Anzahl der …
Internetrecht München | 9. März 2011 — Viele Unternehmer haben für sich die Werbung in Social Media Plattformen, wie beispielsweise auf Facebook oder Twitter, entdeckt. …
Web 2.0 & Recht | 16. Dezember 2009 — Der Einsatz des sogenannten Social Web im Unternehmen bietet eine ungeahnte Zahl an neuen Ansätzen, das Unternehmen voranzubringen…
Web 2.0 & Recht | 17. Dezember 2009 — Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die darauf hindeuten, dass das Social Web sich im Jahr 2010 gerade auch auf das Arbeitsleben no…
Web 2.0 & Recht | 18. November 2009 — Soziale Medien wie Twitter, Facebook und Xing sind nicht nur in aller Munde, auch in Deutschland sind sie auf dem Weg ein Massenph…
WK LEGAL Online Blog | 26. Mai 2011 — Die Daimler AG gehört zu bisher wenigen deutschen Konzernen, die neben den Chancen auch die Risiken des Social Media erkannt un…
Kathrin gibt dir Recht | 27. Februar 2012 — Die rechtmäßige Nutzung von Social Media bewegt die Unternehmen natürlich nicht ohne Grund. Abmahnungen von Mitbewerbern sind …
gutefrage.net - die Ratgeber Community für gute Fragen und hilfreiche Antworten zu allen Ratgeber Themen
Mein Gerät ist super! WeTab-Chef Helmut Hoffer von Ankershoffen hat zugegeben: Er hat unter falschen Namen euphorische Besprechungen seines Tablet-PCs auf Amazon geschrieben. Nun zieht er sich als Geschäftsführer zurück - und lobt den Apparat gleich noch mal.
NÜRNBERG/FÜRTH - Xing, Twitter oder Facebook gehören zum Alltag, auch in vielen Büros. Manchmal laufen sogar Kundenakquise und Kontaktpflege über soziale Netzwerke im Internet. Doch schwierig wird es, wenn Online-Gemeinschaften Daten auf Wunsch nicht löschen: Die Erlanger Firma Tintschl AG zog gegen Xing vor Gericht.
gutefrage.net - die Ratgeber Community für gute Fragen und hilfreiche Antworten zu allen Ratgeber Themen
Social Media Richtlinien – Umgang mit dem Web 2.0 Rechtsanwalt Arbeitsrecht Social Media Guidelines Marketing