Wann darf der Arbeitgeber einen „gelben Schein“ verlangen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern verlangen kann,
bereits am ersten Tag der Krankmeldung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuholen und vorzulegen. Dies hat das LAG im Ergebnis
bejaht, überdies müssten dafür angemessene Gründe genannt werden.
Nachdem eine Arbeitnehmerin zuvor vergeblich beim Arbeitgeber eine Dienstreise beantragt hatte, meldete sie sich für den Tag, an
welchem diese stattfinden sollte, krank. Daraufhin forderte der Arbeitgeber sie auf, künftig bereits am ersten Krankheitstag ein
ärztliches Attest vorzulegen. Die Arbeitnehmerin erachtete dies als sachlich ungerechtfertigt und ging zum Arbeitsgericht.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer spätestens nach drei Kalendertagen eine
ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss, § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgeber
jedoch berechtigt, die Vorlage schon früher zu verlangen. Bislang ist es unter Arbeitsrechtlern umstritten, ob der Arbeitgeber
hierfür einen besonderen Anlass benötigt.
In einem aktuellen Urteil hat da LAG Köln diese Frage verneint. Nach Ansicht der Richter bedürfe das Verlangen des Arbeitgebers, eine
Arbeitsunfähigkeitsbesche…
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