Land Sachsen wegen Kino.to abgemahnt
WK LEGAL Online Blog | 17. Juni 2011 — Der Focus und die Internetplattform critch berichten heute, dass das Land Sachsen durch die Plattformbetreiber von Cineastentre…
Laut Focus haben die Betreiber der Plattform „Cineastentreff“ den folgenden Hinweis der Kriminalpolizei auf der frisch geschlossenen Plattform kino.to
“Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.”
zum Anlass genommen, um das Land Sachsen publikumswirksam anwaltlich abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und der angeblichen dafür entstandenen Anwaltskosten aufzufordern.
Im Abmahnschreiben wird behauptet, dass es einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstelle, dass das Land Sachsen als Diensteanbieter in Bezug auf die Seite kino.to dort kein Impressum bereithalte. Die Behörde handele daher ordnungswidrig. Das Forum Cineastentreff sei zudem unmittelbarer Wettbewerber zum Betreiber von kino.to, da es zwar anders als kino.to zwar keine rechtswidrigen Inhalte zum Download anbiete, jedoch ebenfalls Informationen zu Spielfilmen bereithalte. Man habe daher einen Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG und einen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von immerhin 411,30 €.
Abmahnung als Werbung?
Nach einem Besuch der mit Werbung voll geladenen Homepage des “Cineastentreffs” wird klar, dass die Abmahnung des Landes Sachsen weniger dem Bemühen geschuldet ist, die Lauterkeit im Wettbewerb herzustellen, sondern die Bekanntheit des Projekts und damit auch die Klickzahlen auf die eingeblendete Werbung zu erhöhen. Die “Cineasten” räumen den Zweck ihres Schreibens dort auch freimütig ein:
“Die M. Babilinski & W. Hempe GbR aus Husum betreibt das Online-Kulturmagazin Cineastentreff.de, das schwerpunktmäßig über Filme und Kinofilme berichtet und somit Mitbewerber von kino.to ist. „Wir wollen klarstellen, dass wir kino.to nicht gutheißen und die Schließung der Seite begrüßen“, sagt Michael Babilinski. „Die massenhafte Verbreitung von Raubkopien ist sehr problematisch, das Urheberrecht muss respektiert werden.“ Die Abmahnung richte sich gegen die jetzigen Betreiber des Angebots – offenbar seien nicht mal Behörden in der Lage, die „schwammige und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen“ des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten. „Neben der Beseitigung des Rechtsverstoßes wollen wir zu dieser Problematik eine Diskussion anregen“, so Babilinski weiter. „Es muss hier dringend Rechtssicherheit geschaffen werden.“
Den Betreibern des Forums …
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Juni 2011 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.
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Nach der Sperrung der Plattform Kino.to ist noch immer unklar, ob die Nutzer strafrechtlich verfolgt werden. Zugleich hat nun das Land Sachsen eine Abmahnung kassiert.
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