Wang-Freispruch: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Der Freispruch für Jin Wang, den Dirigenten und ehemaligen Generalmusikdirektor des Würzburger Mainfranken Theaters, wird vorerst nicht rechtskräftig. „Wir werden Revision einlegen“, bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder am Donnerstag auf Anfrage.

Jin Wang war am Dienstag von der 1. Strafkammer des Würzburger Landgerichts vom Vorwurf der sexuellen Nötigung einer Musikstudentin freigesprochen worden. Dem 50-Jährigen lag zur Last, die damals 22-Jährige im Mai 2007 gegen ihren Willen zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen zu haben. Die Strafkammer hatte nach neun Verhandlungtagen allerdings begründete Zweifel daran, ob Wang erkennen konnte, dass die junge Frau seine sexuellen Avancen nicht wollte. <…

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Themen: Juristisches

Erschienen 21. Januar 2011 auf http://www.woetzel-online.info/.

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