Waldschlösschentunnel für unter 5.000,00 Euro - so geht es
Nachdem der Dresdner Stadtrat nun schon vor geraumer Zeit entschieden hat, ein neuerliches Bürgerbegehren für zulässig zu halten,
stellt sich wiederum die Frage: Brücke oder Tunnel am Waldschlösschen? Eigentlich ist es ganz einfach: Beides. Und das alles geht
mithilfe einer einfachen Konstruktion von statten, die jeder im Rahmen eines Studiums der Rechtswissenschaft schon mal gehört hat:
einer Fiktion. Klingt komisch, ist aber so.
Der Gesetzgeber in seiner großen Weisheit hat uns allen das Zeichen 327 geschenkt, welches zwischenzeitlich in § 42 Abs. 4b StVO
normiert ist. Dies führt dazu, dass ein Straßenstück, welches diesem Zeichen folgt, ein Tunnel ist - ob die Straße nun unter der Erde
verläuft der nicht. Eindrucksvoll beobachten kann man selbiges Phänomen auf der BAB 17 zwischen Heidenau und Dresden. Dort gibt es
ebenfalls einen von Sonnenlicht beschienenen Tunnelabschnitt.
Eine Brücke kann also - wie bereits in der Realität getestet und für praktikabel befunden - (auch) ein Tunnel sein. Dann sollte man
doch am Waldschlösschenareal zur Sicherheit lieber gleich beides bauen. Die Verfahrensweise stellte sich dabei wie folgt dar:
1. Brücke bauen (das läuft ja schon mehr oder weniger gut) 2. Einweihungsfeier Brücke mit Medienaufgebot, Schnittchen und Rotkäppchen
3. Beschilderung mit Zeichen 327, ggf. mit einem Zusatzschild zur Längenfeststellung 4. Einweihungsfeier Tunnel - wieder mit Musik,
Schnittchen und Rotkäppchen 5. feststellen, dass man es allen recht gemacht hat 6. freuen
Diese Verfahrensweise hätte diverse Vorteile: Die Br…
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