Waldorfs fiese Tricks

Abzockmahnkanzleien pflegen meist - jedenfalls nach meiner bisherigen Erfahrung - Abmahnschreiben nebst Unterlassungserklärung und Kostenrechnung in einem Brief zu versenden. Eine subtilere Methode verfolgt die Kanzlei Waldorf:

Die Mandantin erhält zunächst nur eine Anmahnung wegen einer (angeblich) illegal bei ebay angebotenen Musik-CD, verbunden mit der Aufforderung, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einem ausführlichen Fragenkatalog nach Name des Herstellers, etwaiger Abnehmer, Menge der CDs, Ein- und Verkaufspreise etc. pp.

Naja, denkt sich die in solchen Dingen absolut unerfahrene Mandantin, wenn das Angebot denn illegal ist, werde ich derartiges zukünftig unterlassen und schickt die Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück - in dem Glauben, dass die Sache damit erledigt ist.

Natürlich weit gefehlt - die Kollegen bedanken sich artig für die Erklärung und präsentieren (erst) jetzt ihre Gebührennote (Gegenstandswert 10.000.- Teuro) über immerhin 651,80 Teuro. Jetzt wird …

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Themen: Ebay
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 26. Mai 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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