Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für Sony Music Urheberrechtsverletzungen an dem Album If not now, when? der Band Incubus ab
Die Rechtsanwälte aus München mahnen im Auftrag der Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen infolge der unerlaubten
Verbreitung geschützter Werke in sogenannten „Online-Tauschbörsen“ ab.
Gegenstand ausgesprochener Abmahnungen ist zurzeit u. a. das Album If not now, when? der Band Incubus.
Sind Sie abgemahnt worden, dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
Unterschreiben Sie eine nicht ungeprüft!
Eine der beigefügte vorformulierte
Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende, nachteilige Konsequenzen haben.
Darüber hinaus sollte auf die Verwendung „modifizierter“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet verzichtet werden.
Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht!
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie
bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.
Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts haben
wir…
» Vollständiger Artikel