Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH den Film „Drei Musketiere“ ab
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Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf aus München im
Auftrage der Verleih GmbH
den Film ab. Es wird
behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bittorent anderen Internetnutzern einer unbegrenzeten Anzahl von weiteren Nutzern zum
Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche
geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung
zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb
einer kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.
Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 506,00 EUR beziffert.
Zudem wird ein der Constantin Film Verleih GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen
Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von
450,00 EUR verlangt.
Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen
Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 3 Wochen.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Dies ist nicht immer der Fall und ist
von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte
Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal
auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Constantin Film Verleih GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den
Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte
Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.
Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf
keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
2.) Zahlen?
Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der
Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs.…
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