Wahrheiten über sog. “Onlinescheidungen”

Im Internet versprechen einige Portale “Onlinescheidungen”, “Scheidungen per Internet” oder “Internetscheidungen”. Gibt es wirklich “die Internetscheidung” oder “die Onlinescheidung”? Hier werden die wichtigsten Behauptungen überprüft.

Erste Behauptung: Scheidung ist per Mausklick möglich

Es ist ein Irrglaube, daß Scheidungen online durchgeführt werden. “Onlinescheidungen” existieren nicht. Der Begriff “Onlinescheidung” oder “Internetscheidung” allein ist irreführend. Bei einer Scheidung müssen die Anträge immer vor dem Gericht gestellt werden. Im Scheidungsverfahren gilt Anwaltszwang, d.h. es ist für die Einreichung der Scheidung die Vertretung durch mindestens einen Rechtsanwalt notwendig. Außerdem müssen im Scheidungstermin die Parteien immer persönlich angehört werden.

Zweite Behauptung: Onlinescheidungen sind billiger! Diese Aussage ist falsch. Rechtsanwälte berechnen die Gebühren nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es entstehen immer zwei Gebühren: Die Verhandlungsgebühr und die Terminsgebühr. Weitere Gebühren entstehen nicht (außer es werden andere Fragen mittels eines Vergleiches geklärt). Den Gegenstandswert legt das Gericht fest. Nach diesem berechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren.

Beispiel: Der Gegenstandswert in einem Scheidungsverfahren beträgt drei Monatsnettoeinkommen beider Eheleute bezogen auf die letzten drei Monate vor Einreichung des Scheidungsantrags. Der Mindeststreitwert für eine Scheidung beträgt 2.000 EUR.

In einem Scheidungsverfahren fallen grundsätzlich 2 Gebühren an: die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Hat jeder Ehegatte ein Einkommen von monatlich 1.000 EUR Einkommen, so beträgt der Streitwert: 2 x 1.000 EUR x 3 Monate = 6.000EUR. Daher berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwaltes wie folgt.

Streitwert 6.000,00 Euro 1,30 Verfahrensgebühr 439,40 Euro 1,20 Terminsgebühr 405,60 Euro Auslagenpauschale 20,00 Euro 19% Umsatzsteuer 164,35 Euro Summe für 1 Rechtsanwalt 1.029,35 Euro

Aus Vereinfachungsgründen habe ich den Versorgungsausgleich nicht mitgerechnet.

Weiterhin fallen Gerichtskosten an das zuständige Gericht an. Diese Gebühren können nicht reduziert werden, weil man eine “Onlinescheidung oder Internetscheidung” durchführt. Es gibt zwar Möglichkeiten ggf. die Gebühren zu reduzieren, doch diese hängen nicht davon ab, ob Sie einen Rechtsanwalt persönlich oder online beauftragen ihre Scheidung durchzuführen.

Dritte Behauptung: Es werden nur die Mindestgebühren berechnet!

Einige Seiten versprechen, daß nur die Mindestgebühren berechnet werden. Auch diese Aussage ist irreführend, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt eindeutig fest, welche Gebühren für das gerichtliche Verfahren gezahlt werden müssen; nicht weniger aber auch nicht mehr.

<…» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Deutschland , Portale , Scheidungsrecht , RA Klaus Wille , Rechtsanwalt Klaus Wille
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 15. Mai 2011 auf http://conlegi.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?

Rechtsanwalt News | 4. Juli 2008 — Weil die Frage wiederholt auftauchte: Zumindest derjenige, der die Scheidung beantragt, benötigt einen Anwalt. Denn im Scheid…

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

scheidungsfix | 17. November 2010 — Die Dauer eines Scheidungsverfahrens kann sehr unterschiedlich ausfallen. Im Normalfall kann man mit 4-8 Monaten rechnen. Die…

Wer bezahlt die Scheidung?

scheidungsfix | 21. Mai 2010 — Für das Scheidungsverfahren entstehen Kosten für einen oder zwei Anwälte und Gerichtskosten. Bei der Scheidung gilt die Regel, das…

Scheidung für Anfänger: Können wir zusammen einen Anwalt nehmen?

www.scheidung-professionell.de | 4. Oktober 2010 — Die klare und eindeutige Antwort auf diese Frage ist zunächst einmal: Nein. Das hat einen ganz einfachen Grund. Der Rechtsanw…

Was ist eine Online-Scheidung / Internet-Scheidung?

Ehe- und Familienrecht | Stuttgart | 4. Dezember 2010 — Viele Kanzleien werben im Internet auf Ihrer Homepage oder in speziellen Fachanwaltsverzeichnissen für Familienrecht gerne mit …

Scheidung Faq: Die häufigsten Fragen zur Scheidung: FAQ

familienrecht-muenchen.info | 7. April 2008 — Häufig gestellte Fragen zur Scheidung kurz beantwortet: Das Scheidungs FAQ. Wann kann eine Ehe geschieden werden? Eine Ehe …

Streitwert Scheidungsverfahren: Der Streitwert der Scheidung

scheidungsblog.com | 8. Mai 2007 — Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Diesen Satz hört man oft. Er ist auch meistens zutreffend. Im Falle der Scheidun…

Onlinescheidung - Wer spart hier wirklich?

familienrecht-muenchen.info | 28. März 2008 — Seit einiger Zeit tauchen im Internet vermehrt Angebote zu sog. “Onlinescheidungen” auf. Die Anbieter werben damit, dass dies…

Was kostet eine Scheidung?

familienrecht-muenchen.info | 9. Dezember 2008 — Im Rahmen einer Scheidung muss mindestens eine Partei anwaltlich vertreten sein. Das schreibt das Gesetz vor. Normalerweise wer…

Anwalt Köpenick: www.meine-online-scheidung.de und www.anwalt-koepenick.de wachsen zusammen

News Blog Rechtsanwältin Berger | 27. Mai 2009 — Das Portal zur Internet-Scheidung www.meine-online-scheidung.de ist jetzt integraler Bestandteil des Web-Angebotes der Kanzle…

Rechtsanwalt Wille - Fachanwalt für Familienrecht in Köln
Unterhalt 24 - das Portal zu allen Fragen zum Unterhalt von Fachanwalt für Familienrecht Wille

Informationen zum Unterhalt: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt und nichtehelicher Unterhalt von Anwalt Klaus Wille - Fachanwalt für Familienrecht in Köln