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Wahre Worte zum Belegexemplar

am 15.06.2007 von Archivalia (Archivrecht)

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Benutzungsantrag verpflichten Sie sich, dem Archiv unentgeltlich ein Belegexemplar zukommen zu lassen, sofern Ihre Veröffentlichung in wesentlichen Teilen (oder ähnlich formuliert) auf Material dieses Archivs gründet. Betrachten Sie diese Verpflichtung getrost als Bitte. Erstens wird kein Archiv systematisch verfolgen, welche aus seinen Beständen heraus gewonnenen Erkenntnisse wann und wo veröffentlicht werden. Zweitens wird kein Archiv einen Gerichtsprozess anstrengen, wenn Sie ihm ein Buch zum Ladenpreis von durchschnittlich 36 Euro oder gar einen Aufsatz vorenthalten. Lassen Sie sich also bitte in der Frage Belegexemplar von Erwägungen der Art leiten, dass Sie im Archiv kostenfreie Leistungen erhalten haben, dass der Etat für die Dienstbibliothek auch in Archiven schmilzt und dass Ihr Werk so den Kreis seiner Öffentlichkeit ein Stück erweitert.
http://www.historicum.net/lehren-lernen/archiveinfuehrung/nutzungsbestimmungen
Gleichlautend in Burkhardt: Arbeiten im Archiv, 2006, 90f.

Zur Rechtslage siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2812929/
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/LIB-L/200008/20000816.html#0

1. Einen Rechtsanspruch können nur solche öffentliche Archive geltend machen, deren Landesarchivgesetz (nicht: Benutzungsordnung) einen solchen vorsieht.
2. Von Klagen gegen Benutzer oder Widerruf der Benutzungsgenehmigung wegen Nichtablieferung des Belegexemplars ist nichts bekannt geworden.
3. Trotz gesetzlicher Verankerung ist der Anspruch auf ein kostenloses Belegexemplar (als Naturalabgabe) juristisch fraglich. Wenn der …

Wahre Worte zum Belegexemplar

Archivalia (Archivrecht) / Mit Ihrer Unterschrift auf dem Benutzungsantrag verpflichten Sie sich, dem Archiv unentgeltlich ein Belegexemplar zukommen zu lassen, sofern Ihre Veröffentlichung in wesentlichen Teilen (oder ähnlich formuliert) auf Material dieses Archivs gründet…

ArchG-ProfE (6): Belegexemplar als Pflicht

Archivalia (Archivrecht) / Bei der Besprechung des Professorenentwurfs für ein neues Bundesarchivgesetz http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ wurde bereits der Vorschlag für § 18 Abs. 2 erörtert: http://archiv.twoday.net/stories/4839104/ Absatz 1 lautet: § 18 Ablief…

Fotografieren mit der Digicam aus urheberrechtlichen Gründen verboten?

Archivalia (Archivrecht) / Bezugnehmend auf http://archiv.twoday.net/stories/168920/ stellt sich die Frage, ob Archivare urheberrechtliche Vorschriften vorschieben können, wenn sie das eigene Fotografieren der Benutzer mit der Digitalkamera verbieten möchten. Natürlich kön…

Der künftige § 52b UrhG und das Annex-Vervielfältigungs-Privileg

Archivalia (Archivrecht) / Steinhauer bestritt in INETBIB, dass Bibliotheken außer vergriffenen Bücher etwas digitalisieren dürfen, um es an den Leseplätzen in der Bibliothek für privates Studium und Forschung zugänglich zu machen. Ich sehe das anders - siehe schon htt…

Kotz würg

Archivalia (Archivrecht) / Gerade erst gesehen: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/staatsarchiv/service/hinweise-zur-benutzung/reproduktionen/start.html Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass durch Digitalisierung ein Schutzrecht entsteht: http://archiv.two…

Gestohlenes Archivgut - erste Hilfe. Oder: Ist der Edle Käufer womöglich der Dumme?

Archivalia (Archivrecht) / Wenn entfremdetes Archivgut (gestohlen oder z.B. aus einem Umzugstransportwagen gefallen) auftaucht, ist es sinnvoll, sich möglichst rasch über die Rechtslage im klaren zu werden. Auch kleinere Archiv sollten sich das Buch von Dieter Strauch, Das…

Archivbenutzungsordnung Mecklenburg-Vorpommern

Archivalia (Archivrecht) / http://mv.juris.de/mv/gesamt/ArchivBV_MV_2006.htm Verordnung über die Benutzung des staatlichen Archivs in Mecklenburg-Vorpommern (Archivbenutzungsverordnung - ArchivBenutzVO M-V) Vom 21. August 2006 Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 698 Geltungsbe…

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Dr. Klaus Graf

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