Wahlwerbung ohne Sarrazin

Die Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ darf im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin nicht mit dem Namen Sarrazin Wahlwerbung betreiben. Das Landgericht Berlin hat es der Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ per einstweiliger Verfügung untersagt, Wahlwerbung mit dem Namen Thilo Sarrazins zu betreiben.

Die Bürgerbewegung hat im Wahlkampf den Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen“ verwendet. Diesen hat sie neben einer Abbildung wiedergegeben, die eine durchgestrichene Moschee zeigt.

Diese Wahlwerbung hat das Landgericht Berlin auf Antrag Sarrazin…

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Themen: Slogan , Landgericht Berlin , Wahlwerbung
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 12. August 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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