Wahlcomputer: 44 Beschwerden zurückgewiesen
am 11.12.2006 von RA-Blog
Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 30.11.2006 insgesamt 44 Wahlbeschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag abgelehnt (veröffentlicht in Bundestagsdrucksache 16/3600).
43 Beschwerden wurden ohne mündliche Verhandlung als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, 1 Verfahren wurde wegen Rücknahme eines Einspruchs eingestellt.
Unter den als unbegründet abgelehnten Wahlbeschwerden befanden sich die gegen den Einsatz von Wahlcomputern gerichteten Beschwerden von Politikwissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wiesner und Softwarespezialist Dr. Ulrich Wiesner (Az. WP 108/05 und WP 145/05).
Ohne besonderes technisches Verständnis vorweisen zu können, fällt selbst mir auf, dass die Argumentation des Wahlprüfungsausschusses – sagen wir mal – dürftig ist. Stellvertretend für viele kritikwürdige Punkte hier einige beispielhaft.
Aus der Beschlussempfehlung zu Az. WP 145/05:
3.6 Fehlen eines verifizierbaren Protokolls [Seite 15]
[…] Ein denkbares, bei Geräten der Firma NEDAP aber nicht erstelltes, Papierprotokoll (auch engl. Voter Verifiable Paper Audit Trail [VVPAT] genannt) werde durch das Wahlgerät vor der endgültigen Stimmabgabe ausgedruckt, dem Wähler hinter Glas präsentiert und nach der Bestätigung durch den Wähler und damit endgültiger Stimmabgabe in eine angeschlossene Urne geworfen.
Die Verwendung von VVPATs habe Vor- und Nachteile und sei in der Fachwelt nicht unumstritten. […] So könne der VVPAT, wie jedes Papierprodukt, manipuliert werden. Es gebe ungezählte Möglichkeiten, professionell aussehende Drucksachen herzustellen. Für das zusätzlich erforderliche Zerstören oder Austauschen von Stimmzetteln seien keinerlei besondere Fähigkeiten nötig. Im Gegensatz dazu erfordere das Manipulieren elektronischer Daten spezielle Kenntnisse. […] Weiter sei für die Realisierung ein Drucker nötig, der nicht nur ausfallen könne, sondern während des Wahltages auch kleinere Probleme wie Papierstau, auslaufende Tinte usw. verursachen könne.
Aus den Entscheidungsgründen [Seite 22, rechts, 2. Absatz]:
Auch soweit holländischen Hackern im Oktober 2006 der Manipulationsversuch an einem in den Niederlanden eingesetzten Typ der NEDAP-Wahlgeräte gelungen sein soll (vgl. die Pressemitteilung der PTB vom 9. Oktober 2006), ist darauf hinzuweisen, dass dies nicht unter den Bedingungen einer Bundestagswahl stattgefunden hat. Für die hier vorzunehmende Wahlprüfung ist die Manipulation zudem schon deshalb unerheblich, weil sie im Oktober 2006 stattgefunden haben soll und daher keinen Einfluss auf die Bundestagswahl 2005 gehabt haben kann.
Quellen:
Bundestagsdrucksache 16/3600
Ulrich Wiesner
Wahlrecht.de
via The Lunatic Fringe
Wikipedia: Nedap
Danke an Andre für den Hinweis
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