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Wahlanfechtung in Fieberbrunn: Bleibt alles anders

am 04.04.2005 von http://www.aktenvermerk.at

Bei der Gemeinderatswahl 2004 in Fieberbunn bei Kitzbühel (Tirol) war es zu Unregelmäßikeiten gekommen. Der amtierende Bürgermeister hatte auf Briefpapier der Gemeinde in einer Aussendung an alle Haushalte Aussagen eines anderen Wahlwerbers “richtiggestellt”.


Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte in der Folge über eine Wahlanfechtung zu befinden, und gab ihr statt:Die Aussendung ist ihrem Erscheinungsbild nach eine solche eines Gemeindeorganes und nicht etwa eine - im Rahmen der Wahlwerbung übliche - (Meinungs-)Äußerung von Personen, die erkennbar als Repräsentanten einer (wahlwerbenden) Partei auftreten, mögen sie daneben auch eine staatliche Funktion oder - so wie hier - eine Gemeindefunktion innehaben.


Zudem beschränkt sich der Text der Aussendung auch nicht bloß auf eine “Information” der Wahlberechtigten oder auf eine “Richtigstellung” gegenüber der Kritik an bestimmten Maßnahmen des Gemeindevorstandes; vielmehr wendet sich die Aussendung mit …

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