"Waffenhändler" Schünemann und seine Komplizen

Wie vor zwei Wochen berichtet (s. “Waffenhändler Schünemann”, Beitrag v. 22.06.2009), hat das Innenministerium des Landes Niedersachsen, vertreten durch Herrn Innenminister Schünemann ca. 13.000 Waffen im Wert von 2,8 € verkauft. Nun wurde bekannt, dass der Verkauf alter Waffen auch in anderen Bundesländern eine gängige Praxis sei.

Das Land Nordrhein-Westfalen verkaufte jüngst 36.000 Pistolen zum Stückwert von 93 € mit der Auflage, die Waffen in die USA zu exportieren. Die Veräußerung erfolgte über die bundeseigene Verwertungsgesellschaft Vebeg. Der Prokurist der Vebeg, Volker Kunert, versicherte gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ), dass der Verkauf von Waffen nicht auf öffentlichen Auktionen erfolge, sondern die Waffen per Direkt-Mailing lizensierten Waffenhändlern und Waffenherstellern angeboten werde.

Süddeutsche Zeitung vom 27.06.2009

Monika Düker, die Innenexpertin der Grünen im Düsseldorfer Landtag, warnte in der SZ davor, dass die Waffen aufgrund des liberalen Waffengesetzes in den USA später in falsche Hände geraten könnten. Zudem fordert sie die Abrüstung in deutschen Haushalten, in denen sich ca 10.000.000 Waffen im legalen Besitz befinden.

Süddeutsche Zeitung v. 27.06.2009 und Pressemitteilung von Monika Düker v. 19.06.2009

Die Reaktion des amtierenden nordrhein-westfälischen CDU-Politikers Werner Lohn, dass mit dem Verkauf der Waffen und der Auflage, diese in die USA zu exportieren, die Waffen planmäßig außer Landes gebracht und damit keine zusätzliche Gefährdung seien, ist kurzsichtig. Zum einen stellt sich die Frage, ob und wenn ja wie die Auflage des Exportes kontrolliert wird. Zum anderen verschiebt sich die Gefahren im Umgang mit Waffen durch den Export lediglich in ein anderes Land.

Problematisch sind der politische und kriminalpräventive Widerspruch von Herrn Schünemann und Herrn Lohn, die auch nach der Innenministerkonferenz vom 05.06.2009 an ihrer Entscheidung, Waffen zu verkaufen, festhalten. Auf der Innenministerkonferenz beschlossen beide Innenminister mit ihren Kollegen, die Verfügbarkeit von Schusswaffen zu begrenzen und den Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung zu erhöhen.

Beschlüsse der IMK v. 05.06.2009, Punkt 4, Beschluss 4

Ein paar Tage später verkaufte Schünemann weitere ehemalige Polizeiwaffen. Ob das in den Verkehr Bringen potentieller Tatwaffen den Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung erhöht, ist fraglich. Die Sicherheit, die besonders Herr Schünemann in Niedersachsen als ein sehr hohes Gut ansieht, was er gerne durch grundrechtseinschränkende Maßnahmen gewährleisten würde, wird von ihm beim Verkauf der alten Polizeiwaffen bedenkenlos zur Seite geschoben.

Er rechtfertigt sich mit dem Argument, dass ihm aufgrund der niedersächsischen Haushaltsordnung keine Wahl geblieben sei.

Die rechtliche Grundlage…

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Themen: Cdu , Lohn , Praxis , Waffen , Werner

Erschienen 5. Juli 2009 auf http://criminologia.de.

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