"Waffenhändler" Schünemann und seine Komplizen
Wie vor zwei Wochen berichtet (s. “Waffenhändler Schünemann”, Beitrag v. 22.06.2009), hat das Innenministerium des Landes
Niedersachsen, vertreten durch Herrn Innenminister Schünemann ca. 13.000 im Wert von 2,8 € verkauft. Nun wurde bekannt, dass der Verkauf alter Waffen auch in anderen Bundesländern
eine gängige sei.
Das Land Nordrhein-Westfalen verkaufte jüngst 36.000 Pistolen zum Stückwert von 93 € mit der Auflage, die Waffen in die USA zu
exportieren. Die Veräußerung erfolgte über die bundeseigene Verwertungsgesellschaft Vebeg. Der Prokurist der Vebeg, Volker Kunert,
versicherte gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ), dass der Verkauf von Waffen nicht auf öffentlichen Auktionen erfolge, sondern
die Waffen per Direkt-Mailing lizensierten Waffenhändlern und Waffenherstellern angeboten werde.
Süddeutsche Zeitung vom 27.06.2009
Monika Düker, die Innenexpertin der Grünen im Düsseldorfer Landtag, warnte in der SZ davor, dass die Waffen aufgrund des liberalen
Waffengesetzes in den USA später in falsche Hände geraten könnten. Zudem fordert sie die Abrüstung in deutschen Haushalten, in denen
sich ca 10.000.000 Waffen im legalen Besitz befinden.
Süddeutsche Zeitung v. 27.06.2009 und Pressemitteilung von Monika Düker v. 19.06.2009
Die Reaktion des amtierenden nordrhein-westfälischen CDU-Politikers Lohn, dass mit dem Verkauf der Waffen und der Auflage, diese in die USA zu exportieren, die Waffen
planmäßig außer Landes gebracht und damit keine zusätzliche Gefährdung seien, ist kurzsichtig. Zum einen stellt sich die Frage, ob
und wenn ja wie die Auflage des Exportes kontrolliert wird. Zum anderen verschiebt sich die Gefahren im Umgang mit Waffen durch den
Export lediglich in ein anderes Land.
Problematisch sind der politische und kriminalpräventive Widerspruch von Herrn Schünemann und Herrn Lohn, die auch nach der
Innenministerkonferenz vom 05.06.2009 an ihrer Entscheidung, Waffen zu verkaufen, festhalten. Auf der Innenministerkonferenz
beschlossen beide Innenminister mit ihren Kollegen, die Verfügbarkeit von Schusswaffen zu begrenzen und den Schutz vor einer
missbräuchlichen Verwendung zu erhöhen.
Beschlüsse der IMK v. 05.06.2009, Punkt 4, Beschluss 4
Ein paar Tage später verkaufte Schünemann weitere ehemalige Polizeiwaffen. Ob das in den Verkehr Bringen potentieller Tatwaffen den
Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung erhöht, ist fraglich. Die Sicherheit, die besonders Herr Schünemann in Niedersachsen als
ein sehr hohes Gut ansieht, was er gerne durch grundrechtseinschränkende Maßnahmen gewährleisten würde, wird von ihm beim Verkauf der
alten Polizeiwaffen bedenkenlos zur Seite geschoben.
Er rechtfertigt sich mit dem Argument, dass ihm aufgrund der niedersächsischen Haushaltsordnung keine Wahl geblieben sei.
Die rechtliche Grundlage…
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