Waffengleichheit: Promis dürfen Paparazzi ablichten
Eigener Leitsatz:
Ein Foto, das den bekannten Wettermoderator Jörg bei einem Hofgang in einer JVA darstellt, darf nicht veröffentlicht werden. Auf der anderen
Seite darf ein Foto veröffentlicht werden, dass Herr Kachelmann von einem Paparazzo geschossen hat, der ihm vor seiner Wohnung
nachstellte. Der befand sich hierbei in
Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, so dass lediglich seine Sozialsphäre betroffen ist. Außerdem besteht ein öffentliches
Interesse daran, wie die Medien mit Prominenten umgehen.
Köln
Urteil vom 09.11.2011
Az.: 28 O 225/11
Tenor: 1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten oder Ordnungshaft zu unterlassen, ohne Zustimmung des Klägers die nachstehend wiedergegebenen Bilder, die ihn beim
Hofgang in der JVA L zeigen, zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen, wenn dies geschieht wie in der Zeitung Z vom
11.04.2010 auf Seite 18,19 unter der Überschrift Neue Geliebte aufgetaucht Hat O ihr die Ehe versprochen? und/oder wie auf
bild.de im Artikel vom 11.04.2010 unter der Überschrift Neue Geliebte aufgetaucht Hat O ihr die Ehe versprochen? und/oder auf
blick.ch am 11.04.2010 im Rahmen der Rubrik Bilder der Woche: (Es folgt eine Darstellung) 2. Der Beklagte wird weiterhin
verurteilt, den Kläger von den Forderungen der B Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung
in Höhe von EUR 512,70 freizustellen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Widerklage wird abgewiesen. 5. Die Kosten des
Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. 6. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Die
Sicherheitsleistung beträgt für den Unterlassungsanspruch zu Ziffer 1. EUR 5.000,00 und im Übrigen 110% des zu vollstreckenden
Betrages. Tatbestand Der Kläger ist ein bekannter Moderator, Journalist und Unternehmer. Er produzierte und moderierte u.a. die
Sendung X. Am 20.03.2010 wurde er wegen des Verdachts u.a. der schweren Vergewaltigung festgenommen. Im Strafverfahren vor dem
Landgericht Mannheim wurde er am 31.05.2011 freigesprochen. Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren war der
Freispruch noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte ist Fotograf und Journalist. Er wurde zur Bebilderung der laufenden
Berichterstattung von der T AG beauftragt, Fotografien zu fertigen, die den Kläger in der JVA L zeigen. Der Kläger verschaffte sich
zu diesem Zweck Anfang April 2010 Zutritt zu einem der JVA L gegenüberliegenden, im (Um-) Bau befindlichen Gebäude und wartete dort,
bis es ihm gelang, die aus dem Tenor zu 1) und der Anlage K15, Bl.…
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