Waffengleichheit: Promis dürfen Paparazzi ablichten

Eigener Leitsatz:

Ein Foto, das den bekannten Wettermoderator Jörg Kachelmann bei einem Hofgang in einer JVA darstellt, darf nicht veröffentlicht werden. Auf der anderen Seite darf ein Foto veröffentlicht werden, dass Herr Kachelmann von einem Paparazzo geschossen hat, der ihm vor seiner Wohnung nachstellte. Der Journalist befand sich hierbei in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, so dass lediglich seine Sozialsphäre betroffen ist. Außerdem besteht ein öffentliches Interesse daran, wie die Medien mit Prominenten umgehen.

Landgericht Köln

Urteil vom 09.11.2011

Az.: 28 O 225/11

Tenor: 1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft zu unterlassen, ohne Zustimmung des Klägers die nachstehend wiedergegebenen Bilder, die ihn beim Hofgang in der JVA L zeigen, zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen, wenn dies geschieht wie in der Zeitung „Z“ vom 11.04.2010 auf Seite 18,19 unter der Überschrift „Neue Geliebte aufgetaucht – Hat O ihr die Ehe versprochen?“ und/oder wie auf bild.de im Artikel vom 11.04.2010 unter der Überschrift „Neue Geliebte aufgetaucht – Hat O ihr die Ehe versprochen?“ und/oder auf blick.ch am 11.04.2010 im Rahmen der Rubrik „Bilder der Woche“: (Es folgt eine Darstellung) 2. Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, den Kläger von den Forderungen der B Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 512,70 freizustellen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Widerklage wird abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. 6. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt für den Unterlassungsanspruch zu Ziffer 1. EUR 5.000,00 und im Übrigen 110% des zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Der Kläger ist ein bekannter Moderator, Journalist und Unternehmer. Er produzierte und moderierte u.a. die Sendung „X“. Am 20.03.2010 wurde er wegen des Verdachts u.a. der schweren Vergewaltigung festgenommen. Im Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim wurde er am 31.05.2011 freigesprochen. Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren war der Freispruch noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte ist Fotograf und Journalist. Er wurde zur Bebilderung der laufenden Berichterstattung von der T AG beauftragt, Fotografien zu fertigen, die den Kläger in der JVA L zeigen. Der Kläger verschaffte sich zu diesem Zweck Anfang April 2010 Zutritt zu einem der JVA L gegenüberliegenden, im (Um-) Bau befindlichen Gebäude und wartete dort, bis es ihm gelang, die aus dem Tenor zu 1) und der Anlage K15, Bl.…

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Themen: Urteile , Geliebte , Landgericht , Journalist , Paparazzi , Kachelmann , Prominentes
Rechtsgebiet: Fotorecht

Erschienen 22. November 2011 auf http://www.kanzlei.biz/.

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