Waffenattrappen verboten
am 15.03.2008 von kanzlei-hoenig.info
Täuschend echt aussehende Waffenattrappen und Kampfmesser dürfen künftig nicht mehr öffentlich getragen werden. Dieser Verschärfung des Waffengesetzes stimmte gestern auch der Bundesrat zu. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden.
Quelle: Berliner Morgenpost
Ob den schweren Tankstellen-Räuber (§ 250 I 1 a StGB: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren) die Bußgeldbewährung beeindrucken wird? Ich glaub’s nicht.
Aber vielleicht lassen sich ein …
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German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / MS - Washington. Gestern passierte der Intellectual Property Protection and Courts Improvements Act of 2004 (IPPCIA) das House of Representatives. Das Gesetz soll den Verbraucherschutz verbessern, in dem das Fälschen von Labels, D…
