FG Köln: Kein Ehegattensplitting bei Zweitfrau
STEUERRECHT | 1. August 2011 — FG Köln Urteil vom 16.06.2011 – 10 K 4736/07 Presseerklärung des Gerichts: “Eine Zusammenveranlagung mit der im Koma lieg…
So mancher wacht ja bekanntlich während seiner Ehe auf und stellt fest, dass er ein bisserl zu lang doch scheinbar geträumt hat und dass es Zeit für die familien- und eben dann auch steuerrechtliche Änderung seiner Lebenssituation ist. Scheidungsanwälte und Familienrichter verdienen ihr Brot damit.Und mancher wacht auf und wird erkennen müssen, dass sein Ehepartner ihm bereits um einige Schritte voraus ist bei der einen oder anderen rechtlichen oder mindestens veränderten Lebenssituation. Auch das in gewisser Hinsicht ein Kapitel aus der Kategorie „Während Du schliefst…..“. Hollywood macht daraus romantische Komödien, in denen die später im Leben unsanft erwachte Sandra Bullock am Krankenbett eines Komapatienten „während Du schliefst“ als dessen vermeintliche Verlobte mit dessen Bruder zu einem Ehemann und zu einer ganzen Familie kommt. Im Leben sehen diese Geschichten ein wenig anders aus, wenn das Finanzamt und das Finanzgericht die Regie führen, die dann zu entscheiden haben: Wie lange und unter welchen Umständen kommt eine Zusammenveranlagung mit einem im Koma liegenden Ehepartner noch in Betracht? Eine absurd-nüchtern-juristische Frage? Mitnichten, wie sich spätestens in den Fällen zeigt, in denen eine solche Erkrankung und über lange Zeiträume möglicherweise anhaltender Zustand des Wachkomas von der Änderung der persönlichen Lebensumstände rund um einen Wachkoma-Patienten „überholt“ wird. Das FG Köln [Urteil vom 16. Juni 2011 - 10 K 4736/07] hatte einen solchen zu entscheiden und urteilte, eine Zusammenveranlagung kommt nicht in Betracht, wenn der Ehemann bereits mit einer neuen Partnerin zusammenlebt und aus dieser Beziehung ein Kind hervorgegangen ist.
Der Ehemann einer im Wachkoma liegenden Ehefrau, die in einem Pflegeheim untergebracht war, hatte auf Zusammenveranlagung geklagt. Zur Haushaltsführung und Versorgung der beiden ehelichen Kinder hatte er gegen Kost und Logis eine Frau auf, die im streitgegenständlichen Veranlagungsjahr vom Kläger ein Kind bekam. Das Finanzamt lehnte daraufhin die Zusammenveranlagung des Klägers mit seiner Ehefrau ab.
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. August 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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