Wählen bis zum Abwinken…
am 19.10.2005 von staatsrecht.info
Nachdem der Bundestag nicht bereit war, den PDS-Vorsitzenden Lothar Bisky zum stellvertretenden Bundestagspräsidenten zu wählen (Näheres dazu beim Sartorienfelder), stellt sich nun die Frage, wie weiter vorgegangen werden soll: Auf der einen Seite sieht Art. 40 GG vor, dass der Bundestag seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter zu wählen hat - was dafür spricht, dass ein Kandidat für die Wahl stets eine Mehrheit der Stimmen benötigt, so dass die Geschäftsordnung allenfalls festlegen kann, welche Mehrheit (der Mitglieder oder der Abstimmenden) damit gemeint ist.
Auf der anderen Seite liegt es auf der Hand, dass es die jeweilige(n) Mehrheitsfraktion(en) damit darauf anlegen könnten, das Präsidium komplett zu besetzen. Schliesslich kann gegen sie kein Kandidat durchkommen. Dieses Ergebnis ist aber weder sinnvoll, noch entspricht es der politischen Realität. Dementsprechend sieht § 2 der Geschäftsordnung vor, dass alle Fraktionen im Präsidium vertreten sein müssen.
Jetzt haben wir aber ein Problem: Entweder muss die Mehrheit ggf. einen Kandidaten “schlucken”, den sie gar nicht gut findet. Oder aber …
Änderung d. Geschäftsordnung d. Bundestags?
JURAAA!DE / Wie Focus Online und das Handelsblatt berichten, strebt der neue Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags ( PDF) an, um die Wahl eines Vizepräsidenten aus den Reihen der Linkspartei doch noch zu…
Souveränes Parlament lehnt Bisky erneut ab
Obiter Dictum / Bei der Wahl eines stellvertretenden Bundestagspräsidenten hat der Deutsche Bundestag heute erneut Souveränität bewiesen. Der Kandidat der Linkspartei, Lothar Bisky, ist im vierten Wahlgang erneut nicht gewählt worden, obwohl bereits eine einfach…
Warum wählen?
JURAAA!DE / Nachdem Lothar Bisky gestern bei der Wahl zu einem der stellvertretenden Bundestagspräsidenten auch im dritten Wahlgang gescheitert ist, ist die Empörung in der politischen Landschaft heute groß. Ich frage mich: Warum wird dieser Posten überhaup…
Vereinsrecht: “Einfache Mehrheit” ist absolute Mehrheit der gültigen Stimmen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Das Oberlandesgericht (OLG) München hat klargestellt, was unter den Begriffen “einfache” und “relative” Mehrheit zu verstehen ist. Die “einfache” Mehrheit erreicht ein Beschlussantrag bzw. Wahlvorschlag, wenn er m…
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ...
Weblawg.de / ... ein solcher könnte vielleicht schon bald im Bundestag gestellt werden. Die SZ berichtet, dass die Sozialdemokraten erwägen, sich durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages vor der Union zur größten Fraktion zu machen. Dies k…
Bisky wieder nicht gewählt
RA-Blog / Auch im vierten Wahlgang ist Lothar Bisky (Linkspartei) bei der Wahl zum stellvertretenden Bundestagspräsidenten durchgefallen. 249 Stimmen dafür, 310 dagegen, 36 Enthaltungen. Dabei hätte diesmal die einfache Mehrheit gereicht. Quelle: n-tv, Sp…
Wer wählt Bisky?
JURAAA!DE / Die Jurastudentin erinnert daran, dass Lothar Bisky am Dienstag im vierten Versuch doch noch zu einem der stellvertretenden Bundestagspräsidenten gewählt werden soll, zumindest nach den Vorstellungen der Linkspartei. Wie der Spiegel berichtet, hat…
IDEEN UND IHRE UMSETZUNG
LawBlog / So einfach ist das alles nicht: Grundgesetz Artikel 67 (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bun…
