vzbv: Mehr Verbraucher- und Datenschutz in Sozialen Netzwerken – Surfer haben Rechte

vzbv, PM, 12.11.2009 – Abmahnungen des vzbv erfolgreich: Anbieter wollen beanstandete Klauseln nicht mehr verwenden – Datenschutz- und Vertragsregeln Sozialer Netzwerke werden verbraucherfreundlicher.

Die Anbieter Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ verpflichteten sich in Unterlassungserklärungen, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden. So verzichten Anbieter etwa künftig darauf, von Nutzern eingestellte Inhalte nach ihrem Belieben zu verwenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die sechs führenden Betreiber wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt. “Wir werden den Anbietern auf die Finger schauen, wie sie ihre Verpflichtungen umsetzen”, so Vorstand Gerd Billen.

In der Kritik standen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der Verfahren waren insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und Datenverarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. Dies soll in Zukunft anders werden. Die zugesagten Änderungen müssen die Anbieter bis spätestens Januar 2010 umsetzen. “Wir begrüßen, dass die Betreiber der Sozialen Netzwerke sich kooperativ gezeigt haben”, so Carola Elbrecht, Leiterin des Projekts “Verbraucherrechte in der digitalen Welt”.

Freiwillig für mehr Verbraucherschutz

Für den Verbraucherzentrale Bundesverband ist indes klar: Alle Betreiber Sozialer Netzwerke müssen deutlich mehr für die Nutzer und den Datenschutz tun, als rechtlich vorgeschrieben ist. “Man muss nicht immer auf Gesetze warten. Vertrauen bei den Nutzern schafft, wer freiwillig für mehr Verbraucherschutz eintritt”, erklärt Billen. Was aus Nutzersicht zu tun ist, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Positionspapier zusammengefasst. Es zeigt an konkreten Punkten auf, wo Nachbesserungsbedarf besteht. So sollten die Anbieter beispielsweise für restriktive Profil-Voreinstellungen sorgen, um neue Nutzer besser zu schützen. Denn wer sich auf den Plattformen noch nicht auskennt, überblickt häufig n…

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Themen: Verbraucherschutz , Agb-recht , Unterlassungserklärung , Abmahnungen , Community-recht , Vertragsgestaltung , Ecommerce , Datenschutz-recht , Facebook , Vzbv , Xing
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 12. November 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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