VZ NRW: Warnung vor Internetseite "eLolly"

Warnung vor Internetseite "eLolly" „Geld leihen und verleihen, von Privat an Privat” – diese Geschäftsidee will das Ende Februar gestartete Internetportal „eLolly” unters Volk bringen. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor der riskanten Kreditvermittlung mit dem eBay-Touch. Die Seite nennt sich nach dem englischen Slangbegriff für Geld: Lolly. Bereits in der ersten Woche hätten sich, so Sprecher Dirk Morina, „über 90.000 Kunden bei eLolly für jeweils 9,50 Euro registriert” – angelockt von der Aussicht auf billige Knete oder satte Zinsen. Schließlich, so die Werbung, sei der private Kredit „günstiger als bei der Bank”, obendrein fielen „keine Bearbeitungsgebühren” an. Ähnlich wie das Internet-Auktionshaus eBay will eLolly über seine Webseite Geber und Nehmer zusammenbringen. Private Leiher und Verleiher müssen dort persönliche Daten hinterlegen, Vorstellungen hinsichtlich Zinshöhe und Laufzeit präzisieren und – so vorhanden – Sicherheiten angeben. Per Datenabgleich verspricht eLolly, einen oder mehrere Partner mit übereinstimmenden Profilen zu ermitteln. Doch „der Service birgt erhebliche Risiken”, warnt Stefanie Laag. Die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale NRW sieht „eh schon verschuldete Haushalte weiter in die Schuldenfalle tappen”. Denen winken auf der Homepage von eLolly derzeit angeblich rund sechs Millionen Euro „privat verfügbares Privatkapital”. „Da lässt sich manch verzweifelter Schuldner womöglich auch auf abenteuerlichste Konditionen ein”, befürchtet Laag. Verantwortung dafür weist Dirk Morina per Allgemeiner Geschäftsbedingung (AGB) strikt zurück: „Es ist nicht die Pflicht von eLolly, die Seriosität der Mitglieder zu überprüfen”. Und weiter: „eLolly ist für Schäden sämtlicher Art nicht haftbar zu machen: weder für mittelbare noch unmittelbare.” Dafür jedoch plant eLolly offenbar ein lukratives Nebengeschäft. Per AGB jedenfalls nimmt sich die Seite das Recht, die Daten von Mitgliedern „gegen Entgeld (!) an verschiedene Institutionen” zu verscherbeln. Wer damit nicht einverstanden ist, kann zwar der AGB widersprechen. Die Folge: „Die Leistung der Plattform“ kann „nicht mehr genutzt werden.“ Verständlich, dass Verbraucherschützerin …

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Themen: Ebay , Volk , Sprecher , Registriert , Internetportal , Elolly

Erschienen 29. März 2007 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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