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VW-Gesetz fällt, Porsche tatsächlich > 30%: Pflichtangebot?

am 23.10.2007 von Unternehmensrechtliche Notizen

Der EuGH hat heute erwartungsgemäß festgestellt, dass das VW-Gesetz gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 56 EG) verstößt. Spätestens nach Aufhebung des Gesetzes kann und will Porsche wirklich die vollen (> 30%) der Stimmrechte ausüben und ist nicht mehr bei 20% eingefroren. Danach erst “hält” mE Porsche die Stimmrechte iSv § 29 Abs. 2  WpÜG. Damit ist dann die Kontrolle über die Zielgesellschaft VW AG erlangt und …

Pflichtangebot von Porsche an VW-Aktionäre zu früh?

Unternehmensrechtliche Notizen / Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft (§ 29 II WpÜG). Wer die Kontrolle erlangt , hat den Aktionären der Zielgesellschaft ein Kaufangebot zu machen (§ 35 II WpÜG). Die Porsche AG hält sei…

Haben Porsche und das Land Niedersachsen kein Stimmrecht bei der VW AG?

Unternehmensrechtliche Notizen / Der britische Fonds Hermes will vermutete Absprachen zwischen den Großaktionären der VW AG geprüft wissen (so berichtet die Financial Times über einen ihr vorliegenden Brief an VW): Hermes is concerned the agreement could b…

Filderstadt verklagt Porsche

Handakte WebLAWg / Die Stadt Filderstadt klagt wegen des Wegzugs des Damen-Tennisturniers gegen den Stuttgarter Sportwagenhersteller Porsche. Die Gemeinde verlangt 626.000 Euro Schadenersatz. “Das Weltunternehmen Porsche stiehlt sich aus der Verantwortung”…

Wahl als “acting in concert”

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden stellt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs regelmäßig kein „acting in concert“ nach dem WpÜG dar. In dem jetzt vom BGH entschiedenen Verfahren waren die Klägerin, die Beklagte und ihre beiden Streithelferi…

Arbeitsgericht Stuttgart entscheidet im Sinne des Porsche-Betriebsrat

JuracityBlog / und damit für eine von Porsche-Arbeitnehmervertretern gleichberechtigt besetzte Holding. Hintergrund des Streits zwischen dem Betriebsrat von Porsche und dem Betriebsrat von Volkswagen ist eine Vereinbarung des Porsche-Vorstands mit dem Betriebs…

VW-Porsche - gab es alles schon

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / In den 70er Jahren habe ich geträumt - von einem VW-Porsche. Damals hätte ich sogar reingepasst. Und heute:Der Porsche-Aufsichtsrat hat grünes Licht für die Aufstockung der VW-Anteile des Sportwagenbauers auf über 50 Prozent gegeben. Damit soll…

Porsche wird größter VW-Aktionär

Handakte WebLAWg / Mit einem überraschenden Schritt ordnet der Sportwagenbauer Porsche die Machtverhältnisse in der deutschen Automobilindustrie neu. Porsche strebt einen Anteil von 20 Prozent der stimmberechtigten VW-Stammaktien an. Quelle: FTD Dazu auch: VW-Antei…

“acting in concert” nach dem Risikobegrenzungsgesetz

Corporate BLawG / von Ulrich Wackerbarth Wie man hört, hat sich die Koaliton nunmehr über die endgültige Formulierung des § 30 Abs. 2 WpÜG im Risikobegrenzungsgesetz geeinigt. Noch in die Diskussion eingreifen will Drinkuth, ZIP 2008, 675ff. mit dem Titel “…

Vereinbarung über Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein acting in concert (BGH)

Unternehmensrechtliche Notizen / Die Vereinbarung unter Großaktionären, wer (nach interner Wahl gem. § 107 Abs. 1 AktG) Aufsichtsratsvorsitzender werde, ist kein abgestimmtes Verhalten iSv § 30 Abs. 2 WpÜG. Der BGH hat am 18.9.2006 entscheiden: Das abgestimmte Verh…

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Prof. Dr. Ulrich Noack

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